Französische Bischöfe führen Ausweise ein, die Unbescholtenheit der Geistlichen belegen

Südostansicht der Kathedrale Notre-Dame de Paris in Frankreich
Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Katholische Geistliche in Frankreich werden bald einen standardisierten Ausweis tragen, der mit einer nationalen Datenbank verknüpft ist, aus der hervorgeht, ob sie derzeit unbescholten sind, also die Messe feiern und Beichten hören dürfen.

„Damit soll verhindert werden, dass Hochstapler [falsche Priester oder Diakone] weiterhin zum Schaden der Gläubigen und der Sakramente handeln“, hieß es am 5. Mai auf der Webseite der französischen Bischofskonferenz. Sie wies darauf hin, dass die derzeitigen Papierdokumente gefälscht werden können.

Kleriker tragen seit jeher ein Dokument bei sich, das zeigt, dass sie zur Feier der Messe zugelassen sind, ein so genanntes Zelebret. Das Dokument, das von einem Bischof oder einem Ordensoberen ausgestellt wird, ist ein Jahr lang gültig. Es zeigt, dass ein Priester befugt ist, die Messe zu feiern und Beichten zu hören. Die Webseite der französischen Bischöfe vergleicht den Ausweis mit einem Presseausweis für Journalisten oder einem Dienstausweis für Rechtsberufe.

Die katholischen Bischöfe Frankreichs haben den aktualisierten Ausweis für Geistliche erstmals auf ihrer Vollversammlung im November 2021 genehmigt. Die Bischöfe haben die Änderung vorgenommen, um die Dokumente zwischen den Diözesen und Religionsgemeinschaften zu vereinheitlichen und Echtzeit-Updates über Genehmigungen und Einschränkungen zu liefern.

In einer Ankündigung vom 10. Mai bezeichnete die französische Bischofskonferenz die Änderung als „Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem der Kampf gegen sexuelle Gewalt in der Kirche fortgesetzt und intensiviert werden soll“, nachdem die Unabhängige Kommission für sexuellen Missbrauch in der Kirche im Oktober 2021 ihren Bericht vorgelegt hatte.

Dieser Bericht enthielt jedoch keine Empfehlungen bezüglich der Ausweise. Auch in der Pressemappe der französischen Bischöfe über den Ausweis wird die Missbrauchsprävention nicht ausdrücklich erwähnt.

Alle Bischöfe und Priester sind von den neuen Ausweisen betroffen, ebenso die Ständigen Diakone. Sowohl in Frankreich ansässige Geistliche als auch solche, die im Rahmen ihrer religiösen Mission in Frankreich leben, müssen einen Ausweis besitzen.

Die Ausweise der Geistlichen müssen von denjenigen überprüft werden, die für eine religiöse Veranstaltung oder Versammlung, einschließlich Wallfahrten oder Messen, verantwortlich sind.

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„Wenn der geweihte Geistliche sich weigert, seinen Ausweis vorzulegen, kann er nicht zelebrieren“, heißt es auf der Webseite der französischen Bischöfe.

Das System ist für die französischen Bischöfe, die ihre Karten bei ihrer Vollversammlung im März erhalten haben, bereits in Betrieb. Die Datenerfassung für 13.000 Priester und 3.000 Diakone läuft. Die Ausweise werden ausgestellt, sobald der Prozess abgeschlossen ist.

Das neue Zelebret umfasst einen QR-Code, der mit einem sicheren nationalen Verzeichnis verbunden ist. Der Zugriff auf die nationale Datenbank erfolgt durch Scannen des QR-Codes auf dem Ausweis mit einem Telefon oder durch Eingabe des Namens und der persönlichen ID-Nummer des Geistlichen auf der entsprechenden Webseite.

Bischof Alexandre Joly von Troyes, Vizepräsident der Französischen Bischofskonferenz, erklärte auf einer Pressekonferenz am 10. Mai, dass die App beim Scannen des QR-Codes auf dem Ausweis je nach Berechtigung des Priesters eine grüne, gelbe oder orange Farbe anzeigt.

Dabei handelt es sich um eine unspezifische Angabe, die zeigt, ob der geweihte Geistliche bestimmte Einschränkungen für seinen Dienst hat oder nicht. Aus Rücksicht auf die Privatsphäre muss der Benutzer den vierstelligen Vertraulichkeitscode des Geistlichen eingeben, um die spezifischen Details anzuzeigen.

Ermächtigungen oder Einschränkungen können sich auf die öffentliche Feier der Eucharistie, Predigten, Taufen, Beichten, seelsorgerische Einzelgespräche, die Vorbereitung und Feier von Hochzeiten und die Fähigkeit, bei Beerdigungen den Vorsitz zu führen, beziehen.

Eine fehlende Zulassung ist nicht unbedingt auf einen Fehler des Geistlichen zurückzuführen. Neu geweihte Priester erhalten nicht sofort die Genehmigung, Beichten zu hören, solange sie noch weiter ausgebildet werden, berichtete France24.

Die Vorgesetzten von Geistlichen können ihnen manchmal verbieten, in den Medien aufzutreten. Daher wird auf dem Ausweis vermerkt, ob der Geistliche für die Teilnahme an Radio-, Fernseh- oder Internetsendungen zugelassen ist.

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Einige Einschränkungen scheinen für die Missbrauchsprävention relevant zu sein. So kann es Geistlichen gestattet oder untersagt sein, Gruppen von Jugendlichen zu beaufsichtigen, während sie allein sind, oder mit einem Minderjährigen allein zu sein, auch in einem sichtbaren Raum.

Es können auch Sonderfälle von Einschränkungen oder Ermächtigungen angezeigt werden.

Die Diözesen sind für die Aktualisierung der Informationen für ihre Geistlichen zuständig, während die Ordensoberen für die Aktualisierung der Informationen für Ordenskleriker verantwortlich sind. Die Informationen werden einmal im Jahr aktualisiert, bei schwerem Fehlverhalten jedoch sofort, so Joly.

Einige Geistliche, die vom Dienst suspendiert wurden, geben sich immer noch als Geistliche aus. Einige Suspendierungen wurden sogar einfach vergessen.

In einem Skandal wurde der französische Priester Marie-Dominique Philippe 1957 vom Vatikan wegen Mittäterschaft bei sexuellen Übergriffen verurteilt, aber er und sein Bruder Thomas konnten dennoch mehrere religiöse Gemeinschaften oder Vereinigungen gründen oder mitbegründen, wie France24 berichtete.

Joly stellte in Ouest France fest, es sei nicht allgemein üblich, das Zeugnis eines Priesters zu überprüfen.

„Ich habe meins seit 25 Jahren; das erste Mal, dass ich darum gebeten wurde, war im Ausland, beim Weltjugendtag in Toronto“, sagte er und bezog sich dabei auf die Veranstaltung im Jahr 2002.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.