„Pacem in terris“: Was schrieb Papst Johannes XXIII. heute vor 61 Jahren über den Frieden?

Papst Johannes XXIII. im Jahr 1958
gemeinfrei

Heute vor 61 Jahren – zwei Monate vor seinem Tod – veröffentlichte Papst Johannes XXIII. die Friedenszyklika Pacem in terris. Aktualität gewinnt die Enzyklika heute etwa auch durch den Ukraine-Krieg.

1963 war nicht nur für das Konzil, sondern auch wegen der Folgen der Kubakrise auf weltpolitischer Ebene ein wichtiges Jahr. Die Konfrontation zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion entwickelte sich aus einer Stationierung sowjetischer nuklearer Mittelstreckenraketen auf Kuba, unweit der USA.

Im gleichen Jahr wurde auch die Enzyklika Pacem in terris veröffentlicht. Johannes XXIII. warf damals all seine diplomatische Macht in die Verhandlungen, um eine nukleare Eskalation des Konflikts zu vermeiden.

Am Anfang der Enzyklika schreibt er: „Der Friede auf Erden […] kann nur dann begründet und gesichert werden, wenn die von Gott gesetzte Ordnung gewissenhaft beachtet wird.“

Damit fügt der Papst sich ganz in die spätere Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Frieden ein. Das Konzil warnt in Gaudium et Spes: „Soweit Menschen sündig sind, schwebt die Gefahr eines Krieges über ihnen, und das wird bis zur Wiederkunft Christi so bleiben.“

Gott, der Schöpfer habe „der Welt die Ordnung ins Innere des Menschen eingeprägt; sein Gewissen tut sie ihm kund und befiehlt ihm unbedingt, sie einzuhalten“. Dazu zitiert Johannes XXIII. den Brief des Apostels Paulus an die Römer: „Sie lassen erkennen, daß der Inhalt des Gesetzes ihren Herzen eingeschrieben ist, indem ihnen ihr Gewissen Zeugnis gibt“ (Röm 2,15).

Jedoch gebe es heute einen weitverbreiteten „Irrtum“ über die Beziehungen zwischen einzelnen Menschen und dem Staat: „Viele meinen, die Beziehungen […] könnten durch dieselben Gesetze geregelt werden, durch welche die vernunftlosen Kräfte und Elemente des Universums gelenkt werden“, so der Papst. Die Gesetze könnten jedoch nur aus „der Natur der Menschen“ entnommen werden.

Völkern mit alter christlicher Kultur verfügten zwar über einen „hohen Grad wissenschaftlich-technischen Fortschritts“, seien jedoch nicht von einem „christlichen Geist und Antrieb“ durchdrungen.

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Der Glaube weiche oft vom tatsächlichen Handeln ab, weil die Christen „in christlicher Lebensführung und christlicher Lehre nicht genügend gebildet sind“. Der Religionsunterricht solle so erteilt werden, dass „religiöse Bildung und sittliche Festigung gleichen Schritt halten“.

Rechte und Pflichten der Menschen

Grundsätzlich brauche jede menschliche Gesellschaft, die „gut geordnet und fruchtbar sein soll“, das Prinzip, dass jeder Mensch „seinem Wesen nach Person“ ist, die mit „Vernunft und Willensfreiheit“ ausgestattet sei.

Dem Papst zufolge habe der Mensch „Rechte und Pflichten, die unmittelbar und gleichzeitig aus seiner Natur hervorgehen“. Diese seien „allgemein gültig und unverletzlich“ und könnten „in keiner Weise“ veräußert werden.

Papst Johannes XXIII. führt einige Rechte auf, die den Menschen „Kraft des Naturrechtes“ zustehen. Als Beispiel führt er das „Recht auf Leben“, die „Unversehrtheit des Leibes“ sowie die „geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung“ an: „Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, ärztliche Behandlung und die notwendigen Dienste, um die sich der Staat gegenüber den einzelnen kümmern muss.“

Außerdem stehe dem Menschen das Recht auf „geistige Bildung“ sowie das Recht der Meinungsfreiheit und Berufsausübung zu, „unter Wahrung der moralischen Ordnung und des Allgemeinwohls“.

Alle von ihm aufgeführten Menschenrechte seien ebenso mit „vielen Pflichten verbunden“ und hätten ihren „Ursprung, ihre Nahrung und unzerstörbare Kraft vom Naturgesetz“.

So hänge das Recht des Menschen auf Leben mit der Pflicht zusammen, „sein Leben zu erhalten“. Das „menschenwürdige Dasein“ gehe einher mit der Pflicht, „ehrenhaft zu leben“, und das Recht, „frei nach der Wahrheit zu forschen“, mit der Pflicht, „immer tiefer und weiter nach der Wahrheit zu suchen“.

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Die menschliche Gesellschaft

Laut Papst könne die menschliche Gesellschaft „weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrechterhält“.

Dabei leite sich alle Autorität von Gott her. Der Papst zitiert wieder den heiligen Paulus: „Es gibt keine Gewalt, außer von Gott“ (vgl. Röm 13,1–6). Gerade deswegen sei jede Autorität an eine „Norm gebunden“, die Gott als „Ursprung und Ziel“ habe.

Papst Johannes XXIII. führt dazu eine Aussage von Papst Leo XIII. an, der schrieb: „Die Träger staatlicher Gewalt dürfen die Menschen also nur dann im Gewissen verpflichten, wenn ihre Autorität mit Gottes Autorität in Einklang steht und an dieser teilhat.“

Wie es in der Apostelgeschichte geschrieben steht, könne der Staat keine verpflichtenden Gesetze oder Anordnungen erlassen, die „gegen diese Ordnung und deshalb gegen Gottes Willen“ gerichtet sind: „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29).

Die Lebensordnung der einzelnen Bürger und die gegenseitigen Beziehungen zwischen Staaten sollten vielmehr durch das „natürliche Sittengesetz“ geregelt sein.

Papst Johannes XXIII. über die Abrüstung

In gut entwickelten Staaten seien „ungeheuere Kriegsrüstungen geschaffen“ worden, für welche die „größten geistigen und materiellen Güter aufgewendet werden“, so der Papst vor mehr als 60 Jahren.

„Gerechtigkeit, gesunde Vernunft und Rücksicht auf die Menschenwürde“ würden es dringend erfordern, dass der „allgemeine Rüstungswettlauf aufhört“, erklärte der Papst. Weitere Forderungen des Papstes waren die Verminderung der „bereits zur Verfügung stehenden Waffen auf beiden Seiten“ und ein Verbot von Atomwaffen.

„Es darf nicht gestattet werden“, mahnte der Vorgänger von Johannes XXIII., Papst Pius XII., „daß das Grauen eines Weltkrieges mit seiner wirtschaftlichen Not, seinem sozialen Elend und seinen sittlichen Verirrungen zum dritten mal über die Menschheit komme“.