Redaktion - Samstag, 26. Oktober 2024, 8:00 Uhr.
In Deutschland wird weiterhin um einen leichteren Zugang zu vorgeburtlichen Kindstötungen diskutiert. Die katholische Kirche betrachtet die Abtreibung in all ihren Formen als ein schweres sittliches Vergehen, das gegen das göttliche und natürliche Gesetz verstößt. Diese Überzeugung ist tief in der katholischen Tradition verwurzelt und reicht bis in die Anfänge der Kirche zurück.
„Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben“, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2270).
Die katholische Lehre geht davon aus, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist. Jeder Mensch wird als von Gott gewollt angesehen, weshalb keine irdische Autorität das Recht habe, über das Leben eines Ungeborenen zu entscheiden.
Diese Grundsätze sind tief in der biblischen Tradition verankert. Besonders oft wird dabei auf den Psalm 139 verwiesen, wo es heißt: „Du hast mich im Leib meiner Mutter gewoben.“
Neben theologischen Überlegungen stützt sich die katholische Position auch auf naturrechtliche Überlegungen. Das Konzept des Naturrechts, das auf den Lehren von Philosophen wie Aristoteles und Thomas von Aquin basiert, argumentiert, dass es objektive moralische Normen gibt, die aus der Natur des Menschen selbst hervorgehen.
Thomas von Aquin hebt in seiner Lehre hervor, dass der Mensch durch die Vernunft erkennen kann, dass der Schutz des Lebens eine grundlegende Pflicht ist. Daher widerspricht die absichtliche Beendigung menschlichen Lebens, wie sie durch Abtreibung erfolgt, dieser natürlichen Ordnung.
Haltung der Kirche zu Abtreibung im Verlauf der Geschichte
Bereits frühe Schriften wie die Didache, die aus dem ersten oder zweiten Jahrhundert stammt, formulieren klare Positionen. Dort heißt es unmissverständlich: „Du sollst kein Kind abtreiben, du sollst kein Neugeborenes töten.“ Diese Haltung teilten auch zahlreiche Kirchenväter wie Basilius von Caesarea und Augustinus von Hippo.
Ein weiteres prägnantes Beispiel ist Tertullian (150–230), der erklärte: „Es ist uns ebenso wenig erlaubt einen Menschen, der sich vor der Geburt befindet, zu töten als einen schon geborenen.“ Für Tertullian war klar, dass das Leben schon im Mutterleib schützenswert ist, da „ein vorweggenommener Mord“ verübt werde, wenn man eine Geburt verhindere.
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Dieser Grundsatz wurde im Laufe der Jahrhunderte von der katholischen Kirche aufrechterhalten. So wurde Abtreibung bereits bei der Synode von Elvira im Jahr 306 verurteilt. Mit der konstantinischen Wende verschärften sich die rechtlichen Konsequenzen: Kaiser Konstantin setzte die Todesstrafe durch das Schwert für Abtreibung fest.
Im Mittelalter entwickelte sich die theologische Diskussion weiter. Die Sukzessivbeseelung, die auf Aristoteles zurückgeht und eine stufenweise Beseelung des Fötus beschreibt, blieb lange ein Thema.
Obwohl Thomas von Aquin basierend auf der aristotelischen Vorstellung glaubte, dass die rationale Seele nicht unmittelbar nach der Empfängnis in den Körper eintritt, verurteilte er jede Form der Abtreibung als schweres Vergehen.
Vor der Beseelung, also bevor der Embryo nach damaliger Auffassung eine rationale Seele erhielt, sah Thomas von Aquin Abtreibung zwar nicht als Mord an, doch war es in seinen Augen eine schwere Sünde, weil „der Embryo das Potenzial zum menschlichen Leben besitzt“.
Eine schwere Sünde (oder Todsünde) ist in der katholischen Lehre eine bewusste, absichtliche Handlung gegen Gottes Gebote, die ernste Materie betrifft. Sie zerstört die Beziehung zu Gott. Voraussetzungen sind volles Bewusstsein, freier Wille und gravierende Verfehlung, wie z. B. Mord oder Ehebruch.
Stirbt jemand im Zustand einer schweren Sünde ohne Reue und Beichte, droht die ewige Verdammnis, also die Trennung von Gott im Zustand der Hölle.
Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1965 bekräftigte die katholische Kirche erneut ihre klare Haltung. In der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes heißt es: „Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen.“
Papst Benedikt XVI. fasste diese Haltung in einem Interview 2006 prägnant zusammen: „Der Mensch fängt im Mutterschoß an und bleibt Mensch bis zu seinem letzten Atemzug. Daher muss er immer als Mensch respektiert werden.“
Auch Papst Franziskus hat diese Position immer wieder mit deutlichen Worten bekräftigt.