Redaktion - Freitag, 10. Oktober 2025, 15:30 Uhr.
Der neue Abtpräses der Österreichischen Zisterzienserkongregation, Pius Maurer OCist, hat mit Blick auf die vielbeachtete Apostolische Visitation im Stift Heiligenkreuz erklärt, er erwarte, dass sich die Visitatoren „ein realistisches Bild der Klostergemeinschaft“ machen.
Das Stift Heiligenkreuz hatte im Juni mitgeteilt, dass eine Apostolische Visitation anstehe. Als Visitatoren beauftragt sind zum einen Abtprimas Jeremias Schröder OSB und zum anderen Schwester Christine Rod MC. Abtprimas Jeremias ist ein deutscher Mönch aus Sankt Ottilien, der seit rund einem Jahr mit Sitz in Rom für die Benediktiner in aller Welt zuständig ist. Rod, die der Gemeinschaft der Missionarinnen Christi angehört, stammt aus Österreich und ist auf Bildern im Internet grundsätzlich in Zivilkleidung zu sehen.
Abt Pius, der neue Abtpräses, sagte dem ORF, er wolle sich nicht weiter zu der Visitation äußern, denn „zum Gelingen einer Visitation ist ein Klima des Vertrauens und der Vertraulichkeit absolut notwendig“.
In einem Schreiben an Abt Maximilian Heim OCist von Heiligenkreuz sowie an die gesamte Mönchsgemeinschaft erklärte das vatikanische Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens im Juni, man habe „einige Hinweise“ zu „Leitung und Verwaltung“ des Klosters erhalten.
In einem beigefügten Dekret hieß es: „Die Apostolischen Visitatoren sind beauftragt, den Leitungsstil der Abtei in seiner Gesamtheit sowie das persönliche Führungsverhalten des Abtes eingehend zu prüfen. Dabei richtet sich das Augenmerk insbesondere auf die Beachtung und konsequente Umsetzung des geltenden kirchlichen und ordenseigenen Rechts.“
„Zugleich wird geprüft, in welchem Maß geistliche Autorität in verantwortungsbewusstes und dienendes Handeln umgesetzt wird und wie innerhalb der Gemeinschaft mit Kritik, Anregungen und Rückmeldungen umgegangen wird, insbesondere im Hinblick auf Offenheit, Dialogfähigkeit und konstruktive Konfliktkultur“, so der Vatikan.
„Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie mit Vorwürfen von Missbrauch oder anderen schwerwiegenden Verfehlungen verfahren wird“, erklärte das Dikasterium im Dekret. „Die Visitatoren untersuchen, ob entsprechende Hinweise ernst genommen, ordnungsgemäß bearbeitet und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der internen Abläufe finden hierbei Beachtung.“




