Türkei: Keine Enteignung der Klöster

Das Kloster Mor Gabriel.
Wikimedia / Nevit Dilmen ( CC BY-SA 3.0)

Drei christliche Klöster und andere Vermögenswerte in der Türkei werden nicht enteignet: Das berichtet "Fides", das Presseorgan der Päpstlichen Missionswerke. 

Per Dekret sei die Rückgabe kirchlicher Güter an die syrisch-orthodoxe Kirche angeordnet, die im Jahr 2017 unter die Kontrolle der staatlichen Behörden gestellt worden waren.

Wie der Rechtsanwalt der Stiftung des Klosters "Mor Gabriel" laut "Fides" mitteilte, betrifft das Dekret die vollständige Rückgabe von 30 kirchlichen Gütern an die ursprünglichen Eigentümer. Auch die drei Klöster Mor Melki, Mor Yakup und Mor Dimet gehören dazu, so der Anwalt.

Der türkische Staat hatte im vergangenen Jahr Schritte eingeleitet, die Verwaltung der kirchlichen Güter unter "Diyanet" zu stellen – das staatliche Amt für religiöse Angelegenheiten. Dieses untersteht direkt dem Premierminister. Die Maßnahme war Teil einer administrativen Reorganisation der Region Mardin. Die "Mor Gabriel-Stiftung", die das wichtigste syrisch-orthodoxe Kloster auf türkischem Boden verwaltet, reichte im Mai 2017 beim Zivilgericht von Mardin eine Petition ein, um den Prozess der Enteignung von Kirchen und Klöstern zu stoppen und die Übertragung syrisch-orthodoxer Friedhöfe unter der direkten Kontrolle der türkischen Regierungsorgane zu verhindern.

In diesem Zusammenhang hatte laut "Fides" das Büro des Gouverneurs von Mardin gegenüber den türkischen Medien erklärt, dass die Eigentumsverhältnisse und die Verwaltung der betreffenden Kirchen und Klöster noch gesetzlich festgelegt werden müsse – und das kirchliche Vermögen in der Zwischenzeit weiterhin bei der Schatzkammer registriert bleibe, ohne an "Diyanet" weitergegeben zu werden.

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