Weihnachten im Lockdown: Alles, was man über die Regeln ab Mittwoch wissen muss

In Bayern auch keine Christmette nach 21 Uhr möglich – Bußgelder erhöht

Stellten die Beschlüsse zum Lockdown in der Zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie für Deutschland am 13. Dezember 2020 der Öffentlichkeit vor (von links): Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder (CSU).
Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0 // EU2017EE Estonian Presidency, Wikimedia Commons CC BY 2.0 // Bayerische Staatsregierung / Bayern.de

In Deutschland bleiben die Kirchen offen, und die heilige Messe wird weiter öffentlich gefeiert, allerdings unter Einhaltung strenger Vorschriften. Das haben die Bundesregierung und Ministerpräsidenten der deutschen Länder am vergangenen Wochenende entschlossen. Die Feier von Christmetten nach 21 Uhr in Bayern ist jedoch verboten: Die Ausgangssperre gilt auch für Gottesdienste.

"Wir bleiben zuhause"

Angesichts steigender Todeszahlen und hoher Infektionsraten wird ab dem kommenden Mittwoch, 16. Dezember ein Lockdown bis zum 10. Januar 2021 verhängt, so die Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder in ihrer Konferenzschaltung vom 13. Dezember 2020. 

In Gottesdiensten, aber auch bei religiösen Treffen in Moschee und Synagoge, muss eine Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern Abstand eingehalten werden. 

Auch in der Kirchenbank muss weiter Mundschutz getragen werden. Singen ist nicht erlaubt. 

Das Bundesinnenministerium wird zudem weitere "Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen", teilte das Bundeskanzleramt mit.

Grundsätzlich gilt für ganz Deutschland ab Mittwoch das Motto: "Wir bleiben zuhause", teilte die Bundesregierung gestern mit. Schulen und Kindergärten, Horte und Tagesstätten bleiben ab Mittwoch geschlossen. Unterricht findet digital oder garnicht statt. Das Haus oder die Wohnung verlassen darf man nur noch aus "triftigen Gründen", wie der Beschaffung von Lebensmitteln, Sport, oder natürlich der Teilnahme am Sakrament der Eucharistie.

In zahlreichen Pfarreien sind die Gläubigen aufgefordert, sich im Sekretariat anzumelden, wenn sie über die Feiertage an der Messe teilnehmen wollen. 

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(Quelle: Bundesregierung.de)

Für die Weihnachtstage gilt: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.

Laut aktuellem Stand des Robert Koch-Instituts (RKI) waren am 14. Dezember 2020 in Deutschland insgesamt 21.975 Menschen an COVID-19 gestorben. Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus liegt bei insgesamt 1.337.078 Personen. 

Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr

In Bayern, Sachsen und mehreren anderen Ländern gelten zudem weitere Regelungen. So gilt in Bayern von 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich eine Ausgangssperre. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte, diese Ausgangssperre sei wirklich ernst zu nehmen – jeder müsse also um 21 Uhr schon zu Hause zu sein. Das gelte für jeden Tag und für jeden Anlass, so Herrmann laut Bayerischem Rundfunk.

Daher solle es nach dem Willen der Staatsregierung am späten Heiligabend auch keine Christmetten geben. "Das Virus richtet sich nicht nach dem Kirchenjahr, nicht nach dem Gottesdienstkalender", sagte Herrmann.

Die Ausgangssperre solle für alle einheitlich gelten und so "letztlich auch gerecht" sein. Deswegen sollten die Gottesdienste auch so gelegt werden, dass jeder um 21 Uhr daheim sein könne, forderte der Staatskanzleichef. Darüber werde man mit den Kirchen noch sprechen – und er gehe auch von Verständnis aus.

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In vielen Kirchengemeinden beginnen Christmetten an Weihnachten traditionell um 22 Uhr, in manchen erst um Mitternacht.

"Bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können, besteht zusätzlich eine Anmeldungspflicht. Weiterhin gelten die bisherigen Maßnahmen wie die Maskenpflicht auch am Platz, das Gesangsverbot (Beschränkung auf liturgischen Gesang) und der Mindestabstand", betont die Bayerische Staatsregierung.

Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat.  

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