Deutsche Homeschooling-Familie gewinnt Sorgerechtsstreit

Familie Wunderlich mit Anwalt Robert Clark (zweiter von links)
ADF International

Kürzlich verkündete das Amtsgericht in Darmstadt seine Entscheidung zur Familie Wunderlich, die den Wunsch haben ihre Kinder zuhause zu unterrichten. Das Gericht entschied, dass "von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen" derzeit abgesehen wird.

Vor zwei Wochen sind die zwei jüngeren Kinder und ihre Eltern in Darmstadt wegen des Schulbesuchs der Kinder vor Gericht geladen worden. Nur wenige Wochen nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Januar wurde diese Anhörung von demselben deutschen Richter eingeleitet, der 2013 an der Entziehung der Kinder beteiligt war. Wegen einer möglichen Befangenheit des ersten Richters wurde eine neue Richterin dem Fall zugeteilt.

"Das Recht der Eltern, die Bildung ihrer Kinder zu leiten, ist ein Grundrecht, das durch internationales Recht geschützt ist. Wir freuen uns, dass der deutsche Gerichtshof dieses Recht respektiert und erneut bestätigt, dass es den Wunderlich Kindern gut geht. Während wir auf eine Verweisung an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten, hoffen wir, dass auch dort die Rechte der Familie Wunderlich geschützt werden", so Robert Clarke, Director of European Advocacy für ADF International und leitender Anwalt der Familie Wunderlich.

Kinder äußern sich über ihr Wohlergehen

Kürzlich entschied das Amtsgericht Darmstadt im Fall Wunderlich. Das Sorgerecht für die beiden jüngsten Kinder, die immer noch minderjährig sind, bleibt bei den Eltern. In Briefen an das Gericht äußerten die Kinder den Wunsch, zuhause unterrichtet zu werden. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erkannte außerdem, dass "das Bildungsniveau der Kinder nicht besorgniserregend war und dass die Kinder nicht gegen ihren Willen von der Schule ferngehalten wurden."

"Auf jeden Fall bin ich nicht bereit eine öffentliche Schule zu besuchen, nur weil deutsche Richter sich das nicht anders vorstellen können, und verbitte es mir wieder zwangsabgeholt und eingesperrt zu werden", schrieb eins der Kinder in einem Brief. Ein Geschwisterteil ergänzte: "Ich will einfach in Ruhe und Frieden mit meiner Familie zusammenleben und auch weiterhin zu Hause lernen, anstatt die ganze Zeit Angst haben zu müssen, dass jetzt wieder etwas passiert und wir grundlos auseinander gerissen werden wie das 2009 und dann noch einmal 2013 der Fall war."

Laufender Kampf um Elternrechte

Der Kampf der Familie Wunderlich um ihre Elternrechte läuft seit einigen Jahren. Im Januar verkündete die Fünfte Sektion des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seine Entscheidung im Fall der Familie Wunderlich. In seiner Entscheidung verkündete das Gericht, dass es keine Verletzung der Rechte der Familie gab, als 2013 mehr als 30 Polizisten und Sozialarbeiter ihr Haus stürmten und die Kinder gewaltsam ihren Eltern entzogen. Anfang April bat die Familie Wunderlich das Gericht, ihren Fall an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu überweisen. Sie warten jetzt auf eine Antwort der höchsten Instanz des Gerichts.

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