Neues Gesetz soll australische Priester zwingen, das Beichtgeheimnis zu verletzen

Beichtstuhl
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Mit einem neuen Gesetz sollen Priester auf dem Gebiet der australischen Hauptstadt gezwungen werden, im Fall von gebeichtetem Kindesmissbrauch das Beichtgeheimnis zu verletzen. 

Doch kirchliche Würdenträger leisten enormen Widerstand gegen den Schritt.

"Priester sind durch ein heiliges Gelübde dazu verpflichtet, das Siegel der Beichte aufrechtzuerhalten", sagte Erzbischof Christopher Prowse von Canberra und Goulburn und fügte hinzu:

"Wer wäre ohne dieses Verpflichtung bereit, sich von seinen Sünden zu befreien"?

In einem Artikel für die "Canberra Times" vom 6. Juni warnte Prowse, dass "die Regierung die Religionsfreiheit bedroht, indem sie einen Experten für religiöse Praktiken einsetzt und versucht, das Sakrament der Beichte zu ändern, ohne gleichzeitig aber die Sicherheit der Kinder zu verbessern".

"Leider wird das Brechen des Siegels der Beichte den Missbrauch nicht verhindern. Und es wird uns nicht helfen, die Sicherheit von Kindern in katholischen Einrichtungen zu verbessern", so die Warnung des Erzbischofs.

Am vergangenen Donnerstag verabschiedete die gesetzgebende Legislative Assembly des Hauptstadterritoriums ein Gesetz, das religiöse Organisationen dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen jedwede Anschuldigung, Straftaten oder Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs zu melden. 

Diese Gesetzgebung erstreckt sich auch auf das Beichtgeheimnis: Für Priester wird es also illegal sein, das Geständnis eines Verbrechens des sexuellen Missbrauchs v von Kindern nicht den Behörden zu melden.

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Die Bestimmung wird am 31. März 2019 in Kraft treten.

Der Generalstaatsanwalt des Australian Capital Territory (ACT), Gordon Ramsay, sagte, die Situation sei "komplex" und müsse in den kommenden Monaten "mit Gemeindevertretern und Religionsführern" diskutiert werden. Ramsay merkte auch an, dass er sich mit Erzbischof Prowse treffen werde, um das neue Gesetz zu diskutieren.

Tatsächlich haben auch Politiker des Territoriums Bedenken angemeldet. Andrew Wall, ein Abgeordneter der Legislative Assembly, sagte, viele der Klauseln des neuen Gesetzes seien "überfällig". Der Beichtstuhl könne davon aber nicht betroffen sein.

Wall sagte weiter: Priester zu zwingen, das Siegel der Beichte zu brechen, "wirkt sich erheblich auf die Vereinigungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Freiheit der religiösen Rechte des Einzelnen aus", berichtete die "Canberra Times".

Der Abgeordnete ist nicht der einzige, der das Beichtgeheimnis nicht verletzt sehen möchte.

Die katholische Abgeordnete Vicki Dunne erinnerte daran, dass ein Priester, der direkt gegen das Beichtgeheimnis verstößt, eine kirchenrechtliche Tatstrafe darstellt, die eine Exkommunikation latae sententiae auf sich zieht: Wer also das Siegel der Beichte bricht, wird automatisch exkommuniziert - und allein der Papst persönlich kann diese wieder aufheben.

Der Katechismus der katholischen Kirche lehrt, "daß jeder Priester, der Beichte hört, unter strengsten Strafen verpflichtet ist, über die Sünden, die seine Pönitenten ihm gebeichtet haben, absolutes Stillschweigen zu wahren". (KKK 1467)

Das Sakrament der Versöhnung, so der Katechismus im gleichen Abschnitt, "erfordert Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden", und das Beichtgeheimnis lasse deshalb absolut keine Ausnahmen zu. 

Der Versuch, Priester zu zwingen, dieses Siegel zu brechen, würde den "heiligen, sakramentalen und sakrosankten" Beichtritus untergraben, warnte die Abgeordnete Dunne, und betonte:

"Wir müssen innehalten und zweimal nachdenken, bevor wir ein Gesetz verabschieden, das katholische Priester dazu verpflichtet, das Siegel der Beichte zu brechen".

Erzbischof Prowse, der sich für das Verhalten der Kirche in früheren Missbrauchsfällen entschuldigte, bat erneut um Vergebung und hob die Maßnahmen hervor, welche die Kirche auch und gerade in Australien ergreift, um die Sicherheit und den Schutz von Kindern zu gewährleisten.

Auch wenn er jede Form der Meldepflicht voll und ganz unterstütze: Das neue Gesetz, so der Oberhirte von Canberra, leiste mit seiner Aufforderung zum Bruch des Beichtgeheimnisses dazu keinen Beitrag.

"Welcher sexuelle Straftäter würde bei einem Priester beichten, wenn er glaubte, dass man ihn anzeigen würde?", fragte Prowse und fügte hinzu: "Wenn das Beichtsiegel entfernt wird, ist selbst die geringe Chance genommen, dass dieser [Täter] gestehen würde, und somit auch ihm geraten werden könnte, sich zu stellen."

Angesichts der Tatsache, dass es Priestern in einem normalen Beichtstuhl sehr schwer sein kann, durch das Gitter hindurch den Beichtenden zu identifizieren, so Prowse weiter, gebe es ohnehin auch keine Garantie dafür, dass eine Personalie gemeldet werden könne.

Er hoffe daher, die Gesetzgebung mit Regierungsbeamten zu diskutieren. "Es ist wichtig, dass wir das richtig machen."

"Wir fordern den Ministerpräsidenten auf, die katholische Gemeinschaft in dieses Gespräch einzubinden, um sicherzustellen, dass wir Teil der Lösung sind", sagte Erzbischof Prowse. "Gemeinsam können wir die Rechte der Kinder schützen und die Integrität unserer Sakramente wahren."

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