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Barbara Velik-Frank / Screenshot von YouTube

Neue „Bischöfliche Vikarin“ in Gurk-Klagenfurt: Was sagt das Kirchenrecht?

6. März 2025

Von Alexander Folz

Barbara Velik-Frank ist als Laiin formal keine „Vikarin“ im rechtlichen Sinne, sondern hat lediglich eine neu geschaffene leitende Funktion inne, die laut Diözese „unter der Autorität des Bischofs“ steht.