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Warum "Interkommunion" lehramtlich untersagt ist

Papst Franziskus spendet die heilige Kommunion in der Osternacht, am 30. März 2013

Der heilige Johannes Paul II. hat die letzte Enzyklika seines Pontifikats, veröffentlicht am 17. April 2003, "Ecclesia de eucharistia" genannt. Dieser lehramtliche Lobpreis der Eucharistie scheint gegenwärtig übersehen, verkannt oder auch bewusst ignoriert zu werden. Johannes Paul II. schreibt unmissverständlich: "Das eucharistische Mysterium – Opfer, Gegenwart, Mahl – darf nicht verkürzt und nicht verzweckt werden." Niemand darf sich der Feier der heiligen Messe bemächtigen und abseits der Lehre der Kirche den Anschein erwecken, dass im Geist einer regionalen, spätmodern-kulturchristlichen Gastfreundschaft jeder eingeladen sei, den Leib Christi zu empfangen.  

Das gilt natürlich auch für sogenannte "Ökumenische Kirchentage". Zwar schreibt Johannes Paul II. zugleich: "Die Eucharistie schafft Gemeinschaft und erzieht zur Gemeinschaft." Aber diese Gemeinschaft am Tisch des Herrn lässt sich weder künstlich herstellen noch mit Thesenpapieren oder Konsensschriften erzeugen. Darum ermahnte der Papst 2003 nachdrücklich: "Jeder Gläubige hat die Aufgabe, die kirchliche Gemeinschaft zu bewahren und zu fördern, besonders im sorgsamen Umgang mit der Eucharistie, dem Sakrament der Einheit der Kirche. Noch konkreter fällt diese Aufgabe den Hirten der Kirche zu, die gemäß ihrer eigenen Stellung und ihrem kirchlichen Amt eine besondere Verantwortung haben." Jede Form von Konzelebrationen mit Amtsträgern von reformatorischen Gemeinschaften wies er energisch ab: "Weil die Einheit der Kirche, welche die Eucharistie durch das Opfer und den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn verwirklicht, unter dem unabdingbaren Anspruch der vollen Gemeinschaft durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und des kirchlichen Leitungsamtes steht, ist es nicht möglich, die eucharistische Liturgie gemeinsam zu feiern, bevor diese Bande in ihrer Unversehrtheit nicht wiederhergestellt sind. … Der Weg zur vollen Einheit kann nur in der Wahrheit beschritten werden." 

Untersagt wird die Praxis der beliebigen Interkommunion: "Wenn die volle Gemeinschaft fehlt, ist die Konzelebration in keinem Fall statthaft. Dies gilt nicht für die Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und an einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. In diesem Fall geht es nämlich darum, einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis einzelner Gläubiger im Hinblick auf das ewige Heil entgegenzukommen, nicht aber um die Praxis einer Interkommunion, die nicht möglich ist, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind."  

Johannes Paul II. weist darauf hin, dass die Kommunionspendung nur in "begrenzten Einzelfällen" möglich sei: "Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, daß der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist. Und umgekehrt kann ein katholischer Gläubiger nicht die Kommunion in einer Gemeinschaft empfangen, der das gültige Sakrament der Weihe fehlt."  

Die Untersagung der "Interkommunion" sei "Ausdruck und zugleich Garant der Liebe zu Jesus Christus im heiligsten Sakrament, zu den Brüdern und Schwestern anderer christlicher Konfessionen, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden, wie auch zum Auftrag, die Einheit zu fördern". Die Lehre der Kirche hat es auch verdient und nötig, öffentlich vertreten zu werden. Dazu sind die Bischöfe auch bestellt, nicht zur Vermehrung von Privatmeinungen und zur Verkündigung der besten Absichten.

Der Regensburger Bischof Dr. Rudolf Voderholzer etwa hat am 23. April 2018 dargelegt, dass die Trennung am Tisch des Herrn mitnichten eine Verweigerung der Gastfreundschaft bedeute: "Es geht darum, den eigenen Glauben und das Bekenntnis des anderen ernst zu nehmen. Wer in der katholischen Kirche die Eucharistie empfängt, bejaht den Glauben bezüglich der Eucharistie. … In der Eucharistiefeier wird der gesamte katholische Glauben in verdichteter Form ausgesagt und bekannt. 

Die Eucharistie ist Ursprung und Quelle der Kirche und ihrer Raum und Zeit übergreifenden Einheit. Es handelt sich nicht um eine gemeinsame Mahlzeit, wo sich jemand ausgeschlossen fühlen muss, wenn er nichts zu essen bekommt. … Das Hochgebet wird gesprochen in Einheit mit dem Papst und den Bischöfen. Der Name des Bischofs wird ebenso genannt wie der Name des Papstes, weil die Gemeinschaft ganz konkret besteht. Die Messe wird gefeiert in Verbindung mit der Kirche des Himmels, mit Maria, Joseph und allen Heiligen. Und in jeder Messfeier wird für die Verstorbenen gebetet. Am Ende des Hochgebetes antworten alle mit "Amen", "so sei es", "ich glaube es". Das ist nicht einfach so dahingesagt, sondern ein Bekenntnis! Die Heilige Messe mitfeiern und mitbeten ist ein Bekenntnis! Wer nun von seinem Bekenntnis her das Papstamt ablehnt, die Heiligenverehrung nicht kennt und das Gebet für die Verstorbenen für unnötig oder unmöglich hält, dem ist der Eucharistieempfang nicht "verboten", sondern er oder sie muss sagen, wenn er sich selber ernst nimmt: Dieser Kirche will und kann ich nicht angehören, zumindest nicht ganz und in höchster Form. Wenn es anders ist, steht der Weg der Aufnahme in die katholische Kirche offen. Von jemandem aber einerseits den vollen Eucharistieglauben zu verlangen und gleichzeitig zu sagen: Du kannst bei Deinem Bekenntnis bleiben, ist nicht ehrlich. Und das sehen ja auch Vertreter der evangelischen Kirche selbst so." 

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