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"Denn sie wissen nicht einmal, was man ihnen genommen hat"

Gemeinsam vor Gott: Ein Priester betet mit der Gemeinde vor dem Allerheiligsten Altarsakrament.

Prof. Dr. Michael Fiedrowicz (geb. 1957) ist ein ausgewiesener Kenner der  Kirchengeschichte wie der Liturgie. Er hat u. a. vor einigen Jahren das Buch "Die überlieferte Messe. Geschichte, Gestalt und Theologie des klassischen römischen Ritus" beim Carthusianus Verlag herausgegeben. Für CNAdeutsch stellt er seinen Beitrag zur Veröffentlichung zur Verfügung, der bereits in gedruckter Form  in den "IK-Nachrichten" der glaubenstreuen Vereinigung "Pro Sancta Ecclesia" erschienen ist. Auch von dieser Seite wurde der Veröffentlichung bei CNA zugestimmt. Beiden Rechtegebern danken wir aufrichtig. 

Professor Fiedrowicz lehrt an der Theologische Fakultät Trier am Lehrstuhl für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Christliche Archäologie. Er ist Priester des Erzbistums Berlin.

Lex orandi - lex credendi

Am 16. Juli 2021, dem Gedenktag unserer lieben Frau vom Berge Karmel, wurde das Apostolische Schreiben in Form eines Motu proprio Traditionis custodes über den Gebrauch der Römischen Liturgie vor der Reform von 1970 promulgiert. Artikel 1 lautet: "Die liturgischen Bücher, die von den Heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in der Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgiert wurden, sind der einzige Ausdruck (l‘unica espressione) der lex orandi des Römischen Ritus" (alle Zitate nach der nicht-amtlichen Übersetzung von G.P. Weishaupt). Um die ganze Tragweite dieser Bestimmung zu ermessen, muß man wissen, daß der Begriff lex orandi – das Gesetz bzw. die Regel des Betens – Teil einer umfassenderen Formel ist, die im 5. Jahrhundert geprägt wurde. Der gallische Laienmönch Prosper von Aquitanien formulierte zwischen 435 und 442 den Grundsatz: "damit die Regel des Betens die Regel des Glaubens bestimme" (ut legem credendi lex statuat supplicandi). Im Hintergrund stand eine gnadentheologische Kontroverse. Es ging um die Frage, ob auch der erste Anfang des Glaubens (initium fidei) von der Gnade Gottes oder der Entscheidung des Menschen ausgehe. Prosper verwies auf das für die Gnadenlehre bedeutsame Fürbitt- und Dankgebet der Kirche: "So wollen wir aber auch die Geheimnisse der priesterlichen Gebete berücksichtigen, die, von den Aposteln überliefert, auf der ganzen Welt und in der gesamten katholischen Kirche einheitlich feierlich dargebracht werden, damit die Regel des Betens die Regel des Glaubens bestimme" (indiculus 8). Prosper zählte sodann verschiedene Anliegen der Kirche in ihren offiziellen Gebeten auf und erschloß daraus die Notwendigkeit der göttlichen Gnade, da sonst Bitte und Dank der Kirche nutzlos und sinnlos seien. Für Prosper manifestierte sich also im Beten der Kirche der Glaube der Kirche, so daß das offizielle kirchliche Gebet Maßstab ist, an dem der kirchliche Glaube abzulesen ist. Schon Prospers Lehrer Augustinus hatte den Gedanken entwickelt, daß das Beten der Kirche ihren Glauben bezeuge und erkennbar mache. Der Grundsatz lex orandi – lex credendi gehörte fortan zum Grundverständnis katholischer Glaubenslehre. Die Liturgie ist, wie u.a. die Hl. Schrift und die Tradition, ein locus theologicus, ein Fundort, eine Erkenntnisquelle und Bezeugungsinstanz dessen, was die Kirche glaubt. Papst Pius XII. bezeichnete die Liturgie als "getreuen Spiegel der Lehre, die von den Vorfahren überliefert und vom christlichen Volk geglaubt wurde" (Enzyklika ‚ad Coeli Reginam‘ 1954). Ebenso betonte er: "Die Liturgie als Ganzes enthält daher den katholischen Glauben, insofern sie den Glauben der Kirche öffentlich bezeugt" (Enzyklika ‚Mediator Dei‘ 1947).

 

Einzige Ausdrucksform aller Elemente des Römischen Ritus?

Papst Franziskus definiert, oder besser gesagt: reduziert nun aber die Liturgie des Römischen Ritus auf das, was in den von Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten liturgischen Büchern zum Ausdruck kommt. Diese Bücher seien "der einzige Ausdruck der lex orandi des Römischen Ritus". Geht man von der ursprünglichen Bedeutung der hier verwendeten Begrifflichkeit aus, dann müßte also auch die lex credendi – das, was zu glauben ist – einzig und allein jenen Büchern zu entnehmen sein. Stimmt dies aber? Genügen tatsächlich einzig diese Bücher, um den katholischen Glauben aus ihnen ablesen zu können? Gewiß suggeriert der päpstliche Begleitbrief zum Motu proprio, daß alles Wesentliche des Römischen Ritus vor der Liturgiereform sich auch im Meßbuch Pauls VI. wiederfinden lasse: "Wer mit Andacht die frühere liturgische Form feiern möchte, wird es nicht schwer finden, im nach dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils reformierten Römischen Messbuch alle Elemente des Römischen Ritus zu finden, insbesondere den Römischen Kanon, der eines der charakteristischsten Elemente ist." Abgesehen von der Erfahrung mit der liturgischen Praxis, wo der Römische Kanon im Novus Ordo fast niemals verwendet wird, weder in Pfarrgottesdiensten noch in Bischofskirchen oder bei den Papstliturgien, muß die Frage gestellt werden, ob tatsächlich "alle Elemente des Römischen Ritus" in den neuen liturgischen Büchern zu finden sind. Diese Frage mit Ja zu beantworten vermag nur derjenige, der vieles, was jahrhundertelang den Römischen Ritus prägte und seinen theologisch-spirituellen Reichtum ausmachte, für obsolet hält, wie es offenkundig bei Papst Franziskus der Fall ist. 

Liturgiereform: damnatio memoriae

Hierzu gehört alles, was von den treibenden Kräften der Liturgiereform ausgemerzt wurde, sei es, um in einem verfehlten ökumenischen Bestreben den Protestanten entgegenzukommen, sei es, um der vermeintlichen Mentalität des modernen Menschen gerecht zu werden. Um nur einiges exemplarisch zu nennen: Heiligenfeste wurden abgeschafft oder in der liturgischen Rangordnung degradiert, die Offertoriumsgebete mit dem klaren und eindeutigen Opfergedanken wurden durch ein jüdisches Tischgebet ersetzt, das Dies irae, die ergreifende Schilderung des Weltgerichts, wurde in der Requiem-Messe nicht mehr geduldet, die Warnung des Apostels Paulus in der Gründonnerstags-Epistel, wer unwürdig kommuniziert, ißt und trinkt sich das Gericht (1 Kor 11,27), wurde fortgelassen. Die Orationen, diese "schönsten Kleinodien des liturgischen Schatzes der Kirche" (Dom Gérard Calvet OSB), die zu den ältesten Bestandteilen ihres spirituellen Erbes gehören und ganz vom Dogma durchdrungen sind, bilden geradezu eine ‚Summa theologica‘ in nuce, die den katholischen Glauben unverkürzt und prägnant zum Ausdruck bringt. Allein die Orationen des klassischen Ritus, von denen nur ein sehr geringer Teil unverändert in das Missale Pauls VI. übernommen wurde, enthalten und bewahren zahlreiche Gedanken, die in späteren modifizierten Fassungen abgeschwächt oder ganz verschwunden sind, jedoch unaufgebbar zum katholischen Glauben gehören: die Loslösung vom Irdischen und die Sehnsucht nach dem Ewigen; der Kampf gegen Häresie und Schisma, die Bekehrung der Ungläubigen, die Notwendigkeit der Rückkehr zur katholischen Kirche und unverfälschten Wahrheit; Verdienste, Wunder, Erscheinungen der Heiligen; Gottes Zorn über die Sünde und die Möglichkeit ewiger Verdammnis. All diese Aspekte sind zutiefst in der biblischen Botschaft verwurzelt und haben die katholische Frömmigkeit nahezu über zwei Jahrtausende unverkennbar geprägt.

Neben diesen unmittelbaren Eingriffen in den Römischen Ritus selbst dürfen aber auch die sonstigen Begleiterscheinungen nicht vergessen werden, die ein zutiefst verändertes Grundverständnis der hl. Messe erkennen lassen: Kostbare Hochaltäre wurden zerstört, Mahltische traten an ihre Stelle, wertvolle Paramente wurden verbrannt oder verramscht, "Tinnef und Trevira" (M. Mosebach) hielten Einzug, der gregorianische Choral und die lateinische Sakralsprache wurden aus der Liturgie verbannt. Die Vorgehensweise der Liturgiereform erinnert teilweise an die damnatio memoriae im alten Rom, an die Auslöschung der Erinnerung an mißliebige Herrscher. Namen auf Triumphbögen wurden ausgetilgt, Münzen mit ihren Bildern eingeschmolzen. Nichts sollte mehr an sie erinnern. All die faktisch geschehenen Änderungen im Zuge der liturgischen Reformen gleichen unverkennbar einer damnatio memoriae, einer bewußten Auslöschung der Erinnerung an die überlieferte katholische Liturgie.

Parallelen im 4. Jahrhundert

In der Geschichte der Kirche hat es immer wieder ähnliche Situationen gegeben. Mitte des 4. Jahrhunderts wurde die Gottheit Christi und die des Hl. Geistes geleugnet. Sohn und Geist seien nur Geschöpfe Gottes. Bischofsitze und Kirchen waren weithin in der Hand der arianischen Irrlehrer. Die rechtgläubig Gebliebenen versammelten sich an entlegenen Orten, um dort Gottesdienst zu feiern. Bischof Basilius von Cäsarea gab im Jahre 372 eine ergreifende Schilderung der damaligen Zustände: "Verachtet sind die Lehren der Väter, auf die apostolischen Überlieferungen gibt man nichts; Erfindungen neuerungssüchtiger Menschen bürgern sich in den Kirchen ein. Die Hirten wurden vertrieben, an ihrer Stelle führt man reißende Wölfe herein, die die Herde Christi zerfleischen. Die Gebetsstätten sind von denen verlassen, die sich dort versammelten, die Einöden sind von Klagenden erfüllt. Die Älteren klagen, wenn sie die frühere Zeit mit der Gegenwart vergleichen; die jungen Menschen sind noch bedauernswerter, weil sie gar nicht wissen, was man ihnen genommen hat" (Epistula 9,2). Diese Worte aus dem 4. Jahrhundert galten zweifellos auch für die Generationen, die nach dem Konzil geboren wurden: Sie wußten lange Zeit gar nicht, was man ihnen genommen hat, da sie nur das gegenwärtige Erscheinungsbild der Kirche kannten.

Zwei Ausdrucksformen oder eine einzige?

Papst Benedikt XVI. machte mit dem Motu proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 die Schätze des ungeschmälerten Glaubensgutes der Kirche wieder zugänglich, so daß nun auch jüngere Generationen wieder wissen und aus eigener Erfahrung miterleben konnten, was ihnen ursprünglich genommen worden war. Der damalige Pontifex sprach davon, daß es "zwei Ausdrucksformen der lex orandi der Kirche" gibt, die ordentliche Ausdrucksform (ordinaria expressio), die in dem von Paul VI. promulgierten Meßbuch vorliegt, und die außerordentliche Ausdrucksform (extraordinaria expressio), die in dem vom hl. Pius V. und von Johannes XXIII. neu herausgegebenen Römischen Meßbuch enthalten ist (SP Art. 1). Papst Franzikus bezieht sich in seinem jüngsten Motu proprio in Wortwahl und Satzbau direkt auf diesen Passus (espressione della lex orandi), setzt sich jedoch dazu in einen diametralen Gegensatz, in dem er nun nur noch eine "einzige Ausdrucksform" (l‘unica espressione) der lex orandi als gültig bestimmt (TC Art. 1).

Welchen Stellenwert kann nun aber die überlieferte Form der Liturgie für das Glaubensbewußtsein der Kirche noch beanspruchen? Wenn das jüngste Motu proprio und das päpstliche Begleitschreiben unschwer erkennen lassen, daß mittel- oder langfristig die totale Zerschlagung der überlieferten Liturgie das eigentliche Ziel ist und ihr vorerst noch eine gewisse Gnadenfrist mit drastischen Einschränkungen gewährt wird, die jegliche Möglichkeit einer Entfaltung rigoros unterbinden sollen, dann wird, sollte entschiedener Widerstand ausbleiben, Bischof Basilius‘ Klage über das Schicksal der jüngeren Generation seiner Zeit erneut virulent: "Denn sie wissen nicht einmal, was man ihnen genommen hat."

Die Braut Christi vor einer Amnesie bewahren

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Die neu erlassenen Bestimmungen erinnern in erschreckender Weise an das, was der Schriftsteller George Orwell 1948 in seinem Roman "1984" als düstere Zukunftsvision geschildert hat: es gibt die Diktatur einer Partei, sie herrscht in einem totalitären Überwachungsstaat. Der "große Bruder" beobachtet alles: "Big brother is watching you". In diesem Staat gibt es verschiedene Ministerien. Das Friedensministerium bereitet die Kriege vor. Das Überflußministerium verwaltet die sozialistische Mangelwirtschaft. Ein Gesundheitsministerium wird zwar nicht erwähnt, doch gibt es ein Wahrheitsministerium, das die offizielle Lügenpropaganda verbreitet: die Partei hat immer recht. Damit dies so sei, muß jede Erinnerung an die Vergangenheit ausgelöscht werden. Es darf kein Vergleich mehr möglich sein, alles muß alternativlos erscheinen. Das Wahrheitsministerium ist beschäftigt mit der Änderung all dessen, was an die Vergangenheit erinnert und einen solchen Vergleich ermöglichen könnte. Orwell schreibt: "Buchstäblich wissen wir bereits so gut wie nichts von den Jahren vor der Revolution [d.h. der Machtergreifung der Partei]. Jede Aufzeichnung wurde vernichtet oder verfälscht, jedes Buch überholt, jedes Bild übermalt, jedes Denkmal, jede Straße und jedes Gebäude umbenannt, jedes Datum geändert" (Ausgabe 1976, S. 143).

Orwells Worte mit dem jüngsten Konzil in Verbindung zu bringen erscheint nicht illegitim, wurde das Zweite Vatikanum doch vielfach als eine "Revolution der Kirche von oben" gefeiert. So ergibt sich die paradoxe Situation: Damit die Braut Christ, die Kirche, vor einer Amnesie, einem Gedächtnisverlust, bewahrt bleibe, werden traditionstreue Katholiken sich nun als Konterrevolutionäre bewähren müssen, konservative Gläubige die Rolle von Rebellen zu übernehmen haben, um selber letztlich vor dem Urteil der Geschichte und vor allem in den Augen Gottes als die wahren und einzigen Traditionis custodes, Hüter der Überlieferung, erfunden zu werden, die diesen Namen wirklich verdienen.

Hinweis: Gastbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht unbedingt die der Redaktion von CNA Deutsch. 

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