Köln, 08 Juni, 2022 / 3:15 PM
In einem weiteren Verfahren hat die "Bild"-Zeitung vor dem Kölner Landgericht gegen Kardinal Rainer Maria Woelki verloren.
"Die Berichterstattung über den 'geheim gehaltenen Bericht' verletze den Erzbischof in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil die Tatsache, dass ein anonymer Bericht, der 2012 an das Erzbistum gesendet worden ist, bis heute geheim gehalten worden sei, falsch sei", fasste das Landgericht in einer Pressemitteilung das Urteil zusammen.
Die Behauptung der "Bild"-Zeitung "lege nahe, so die Richter, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe. Dies setze dessen Ruf herab."
Außerdem stelle die Berichterstattung über eine angebliche "Vertuschungs-'Mafia'" im Erzbistum Köln "eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar", so das Gericht.
"Zwar bestehe ein hohes öffentliches Interesse an der Berichterstattung über die genauen Ausmaße der Missbrauchsvorwürfe gegen die Priester im Erzbistum Köln und auch inwieweit sich der Kläger an der ernsthaften Aufarbeitung dieser Fälle beteiligt habe", räumte das Gericht laut Pressemitteilung ein. Es sei jedoch "nicht das erforderliche Mindestmaß an belastbaren Tatsachen ersichtlich."
Im Mai hatte dasselbe Gericht bereits entschieden, dass die "Bild"-Zeitung nicht behaupten darf, der Kardinal hätte einen "Missbrauchspriester befördert".
Das könnte Sie auch interessieren:
Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.
Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.
Unsere Mission ist die Wahrheit. Schließen Sie sich uns an!
Ihre monatliche Spende wird unserem Team helfen, weiterhin die Wahrheit zu berichten, mit Fairness, Integrität und Treue zu Jesus Christus und seiner Kirche.
SpendenDie Besten katholischen Nachrichten - direkt in Ihren Posteingang
Abonnieren Sie unseren kostenlosen CNA Deutsch-Newsletter.