Kardinal Woelki gewinnt Unterlassungsklage gegen "Bild"-Zeitung

Der Kölner Erzbischof: Kardinal Rainer Maria Woelki.
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Das Kölner Landgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die "Bild"-Zeitung nicht behaupten darf, Kardinal Rainer Maria Woelki hätte einen "Missbrauchspriester befördert".

Der Kardinal zeigte sich erleichtert: "Natürlich bin ich froh darüber, dass das Urteil so ausgefallen ist und niemand mehr behaupten darf, ich hätte einen Missbrauchspriester auch noch befördert. Durch diese Falschberichterstattung fühlte ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten, die auch einem Kardinal zustehen, so sehr verletzt, dass ich einfach dagegen vorgehen musste."

In dem von der "Bild"-Zeitung beschriebenen Vorfall, nämlich "dem Kontakt zwischen einem Düsseldorfer Priester und einem jungen Mann", habe es "überhaupt keinen sexuellen Missbrauch gegeben", weshalb "auch kein Missbrauchspriester befördert werden konnte", fasste das Erzbistum Köln das Gerichtsurteil zusammen. "Des Weiteren hatte die Zeitung darüber berichtet, dass der von der Bild-Zeitung bezichtigte Priester der Polizei gegenüber sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden habe. Auch dies wertete das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung und verbot diese ebenfalls."

"Der Vorfall von 2001 stellt …, so wie er im Artikel konkret geschildert wird, keine geeignete Tatsachengrundlage dar", heißt es weiter. "Aufgrund der unzutreffenden Bezeichnung des Herrn D. als 'Sexualstraftäter' und der Angabe, dass dieser Sex mit dem obdachlosen und minderjährigen Prostituierten gestanden habe, stellt sich der Rezipient unter der Bezeichnung 'Missbrauchspriester' einen nicht von dem tatsächlich stattgefundenen Geschehen getragenen Sachverhalt vor."

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