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Ehemaliger ZdK-Chef bezeichnet Kölner Hochschule als "das Überflüssigste"

Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).

Der ehemalige Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, hat die Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) am Dienstag scharf angegriffen als "das Überflüssigste, was man an Hochschule in den letzten Jahren gründen konnte". Das Erzbistum Köln dürfe "nach Konkordat eindeutig nicht" seine zukünftigen Priester an der Hochschule ausbilden lassen, sondern lediglich an der Universität Bonn.

Die KHKT geht zurück auf das 1913 gegründete Missionshaus St. Augustin der Steyler Missionare. Seit 1925 bzw. 1932 wurde der Ordensnachwuchs dort in Philosophie und Theologie ausgebildet – und später auch Studenten, die nicht Teil der Steyler Missionare waren.

2020 übernahm das Erzbistum Köln die Hochschule, nachdem der Orden sie nicht mehr tragen konnte. Der Standort der sodann umbenannten Hochschule wurde 2021 von St. Augustin nach Köln verlegt.

Sternberg erklärte gegenüber dem Kölner Domradio, nach der Übernahme der Hochschule durch die Erzdiözese Köln sei "ja plötzlich etwas ganz anderes daraus" geworden, nämlich "plötzlich diese Hochschule Päpstlichen Rechts", die "im Grunde genommen als Folie gebraucht" worden sei, "um etwas ganz Neues in Köln zu gründen".

Man diskutiere "in Deutschland über zu viele theologische Standorte, nicht über zu wenige", so der ehemalige ZdK-Chef. "Aber im Erzbistum Köln, ausgerechnet dort, wo eine sehr gute und traditionsreiche theologische Fakultät in Bonn besteht, jetzt etwas zu gründen, was wirklich niemand braucht, das ist mir völlig unerfindlich, wie man das machen kann."

Mit Blick auf das weiterhin geltende Preußenkonkordat von 1929 sagte Sternberg, das Erzbistum müsse die zukünftigen Priester an der Universität Bonn ausbilden: "Das heißt, das Konkordat lässt es schlechterdings nicht zu, das in Köln zu machen."

Zwar gebe es "unterschiedliche Rechtsauffassungen", aber "alle Staatsrechtler, die diese Materie untersucht haben, stellen eindeutig fest, dass das Konkordatsrecht von 1929 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung sogar vorgängig ist", so der promovierte Germanist und Theologe. "Dann ist aber eben die Ausbildung von Geistlichen, was immer mit Geistlichen gemeint ist, oder von Klerikern, in Bonn vorgeschrieben."

Der Priester, Volljurist und Kirchenrechtler Stefan Mückl, der in Rom an der Päpstlichen Universität Santa Croce lehrt, argumentierte im Jahr 2019: "Weder war der Vertragswille des Heiligen Stuhls auf eine dauerhafte Verpflichtung zur Inanspruchnahme der staatlichen theologischen Fakultäten und den dauerhaften Verzicht auf eigene Ausbildungsstätten gerichtet, noch decken die Vertragstexte ein solches Verständnis."

"Angesichts der dramatisch gesunkenen Zahlen der Anwärter auf das geistliche Amt", so Mückl, sei ohnehin "aktuell wie künftig keine theologische Fakultät in ihrem Bestand bedroht, wenn diese Anwärter andernorts studieren."

Beobachter sehen die seit 2020 vorgetragene Kritik an der KHKT als einen Angriff auf deren inhaltlich eher konservative Ausrichtung, wofür etwa der Rektor und Kirchenrechtler Christoph Ohly sowie der Dogmatiker Manuel Schlögl – beide Ratzinger-Experten – stünden.

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