Köln, 17 August, 2022 / 1:26 AM
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki geht gerichtlich gegen Äußerungen des in Münster lehrenden Kirchenrechtlers Thomas Schüller vor. Woelki wird vorgeworfen, er habe erst mit Verspätung das Bistum Dresden-Meißen über Missbrauchsvorwürfe gegen den einstigen Präsidenten der Sternsinger, Msgr. Winfried Pilz, informiert. Pilz wurde für das Erzbistum Köln zum Priester geweiht, lebte im Ruhestand aber im Bistum Dresden-Meißen.
Die Bild-Zeitung hatte Schüller im Juni zitiert und geschrieben: "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: 'Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.'"
Das Landgericht Köln sagte nun am Dienstag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), der Kardinal fordere eine einstweilige Verfügungen auf Unterlassung gegen Schüller und das Boulevardblatt.
"Der Kardinal sieht seinem Anwalt Carsten Brennecke zufolge in diesen Sätzen die unrechtmäßige Behauptung, er habe sich mit dem Fall Pilz selbst befasst und sich persönlich gegen eine Meldung nach Dresden entschieden", so die KNA. "Woelki habe eidesstattlich versichert, dass dies falsch sei, so Brennecke weiter. Der Erzbischof habe sich mit der Frage, ob eine Information nachzuholen ist, gar nicht befasst. Er habe dazu auch keinen Anlass gehabt, fügte Brennecke hinzu: 'Er wusste nie, dass da unter Meisner etwas versäumt wurde.'"
Im Mai und Juni hatte Kardinal Woelki bereits in mehreren Verfahren vor Gericht gegen die Bild-Zeitung gewonnen. So entschied das Kölner Landgericht, die Zeitung dürfe nicht behaupten, er hätte einen "Missbrauchspriester befördert".
In einer Pressemitteilung des Landgerichts zu einem weiteren Urteil hieß es: "Die Berichterstattung über den 'geheim gehaltenen Bericht' verletze den Erzbischof in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil die Tatsache, dass ein anonymer Bericht, der 2012 an das Erzbistum gesendet worden ist, bis heute geheim gehalten worden sei, falsch sei." Die Behauptung der Bild-Zeitung "lege nahe, so die Richter, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe. Dies setze dessen Ruf herab."
Außerdem stelle die Berichterstattung über eine angebliche "Vertuschungs-'Mafia'" im Erzbistum Köln "eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar", so das Gericht.
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