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Bischof von Innsbruck: Abtreibung darf nicht Teil staatlicher Gesundheitsfürsorge sein

Bischof Hermann Glettler (2018)

Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler hat betont, Abtreibungen könnten „nicht Teil der staatlich zu gewährleistenden Gesundheitsversorgung sein – es sei denn, dass die Gesundheit der Mutter ernsthaft gefährdet ist“.

Es gehe der Kirche indes nicht um eine „Verschärfung von Strafandrohungen, sondern eine effektive und kompetente Hilfestellung für schwangere Frauen, die um eine gute Entscheidung ringen“, sagte Glettler mit Blick auf Pläne der Tiroler Landeregierung, Abtreibungen an allen öffentlichen Krankenhäusern durchzuführen.

„Jede Schwangerschaft ist ein Geschenk und eine Herausforderung“, so Glettler. „In Konfliktsituationen kann sie zu einer großen Belastung werden. Deshalb ist es notwendig, Schwangeren in Notlagen jede nötige Unterstützung zukommen zu lassen – angefangen mit einer einfühlsamen Beratung, die Perspektiven aufzeigt, bis hin zu finanzieller Hilfe und einer realen Entlastung im Alltag.“

Man müsse dabei sowohl das Wohl der Mutter als auch das Wohl des ungeborenen Kindes „in jedem Fall“ berücksichtigen.

Nicht nur die sozialdemokratische SPÖ ist in der Regierung für einen erleichterten Zugang zu Abtreibungen, sondern auch die christdemokratische ÖVP, die den Landeshauptmann stellt. Der ORF berichtete, ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf wolle einen „bedarfsgerechten, niederschwelligen, medizinisch qualitätsvollen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen“ sicherstellen, indem man das ambulante Angebotes ausbaue.

Der Bischof von Innsbruck erklärte: „Ganz deutlich möchte ich für das ungeborene Kind Partei ergreifen. Sein elementares Lebensrecht darf nicht geringer bewertet werden als das Freiheits- und Selbstbestimmungsrecht einer erwachsenen Person. Diesen Grundkonflikt zu benennen und gewaltfreie Lösungen vorzuschlagen, ist das Anliegen derer, die sich für Lebensschutz einsetzen. Es ist unseriös, diese Personen in das Eck von Fundamentalisten zu drängen – ebenso ist jede politische Vereinnahmung der Abtreibungsgegner und -gegnerinnen zu verurteilen.“

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