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Sexueller Missbrauch: "Entschädigungszahlungen werden Betroffenen nicht gerecht"

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Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz sieht nach wie vor erhebliche Mängel beim Verfahren zur finanziellen Entschädigung von Betroffenen sexualisierter Gewalt.

Die Orientierung der Leistungen am oberen Rand der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder „verfehlt die Realität der von kirchlicher Schuld und Versagen Betroffenen mehrfach“, schreibt der Sprecher des Beirates, Johannes Norpoth, in einem Beitrag der „Herder Korrespondenz“ (Dezemberausgabe).

 

Dabei argumentiert Norpoth mit "Systemversagen" in der "Täterorganisation" Kirche in Deutschland: Die Ankerkennungsleistungen hätten nicht nur den Taten und ihren Folgen Rechnung zu tragen, sondern auch dem „einzigartigen Systemversagen aller Ebenen der katholischen Institutionen“. Die Anerkennung des Leids im Sinne tätiger Reue sei „heute mehr denn je Schlüssel zu einer nachhaltigen Befriedung zwischen Opfern und Täterorganisation“, so Norpoth weiter.

Es bleibe die Frage, warum die Kirche diesen Schlüssel bis heute nicht nutze.

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