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Papst Franziskus verurteilt „elitären“ deutschen Synodalen Weg

Papst Franziskus spricht mit Journalisten auf dem Rückflug nach Rom am 8. März 2021

Papst Franziskus hat den deutschen Synodalen Weg am Mittwoch als „elitär“ verurteilt. Der Pontifex sagte, der deutsche synodale Prozess sei weder hilfreich noch seriös, wie die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) den Inhalt des Gesprächs zusammenfasste. Weder ein Videomitschnitt noch ein vollständiges Transkript des AP-Interviews wurde bislang veröffentlicht.

Wörtlich sagte der Papst mit Blick auf den Synodalen Weg: „Hier besteht die Gefahr, dass etwas sehr, sehr Ideologisches einfließt. Wenn Ideologie in die kirchlichen Prozesse eindringt, geht der Heilige Geist nach Hause, weil die Ideologie den Heiligen Geist überwindet.“

Es gelte, „geduldig“ zu sein, einen „Dialog“ zu führen „und dieses Volk auf dem wirklichen synodalen Weg“ zu begleiten, betonte Franziskus und bezog sich dabei auf den mehrjährigen weltweiten synodalen Prozess, der noch bis Herbst 2024 andauern soll. Dialog sei zwar gut, der Prozess in Deutschland werde aber von einer „Elite“ geführt, anstatt „das ganze Volk Gottes“ einzubeziehen.

Man müsse „diesem eher elitären Weg helfen, damit er nicht in irgendeiner Weise schlecht endet, sondern auch in die Kirche integriert wird“.

Verfechter des deutschen Synodalen Wegs, darunter Bischof Georg Bätzing als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Irme Stetter-Karp als Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) betonen immer wieder, dass die in Deutschland behandelten Themen auch weltkirchlich relevant seien. Das römische Arbeitspapier für die gegenwärtige Phase des weltweiten synodalen Prozesses habe ähnliche Themen angesprochen, etwa mit Blick auf Homosexualität und Frauenordination.

„In dem Interview ging Franziskus nicht näher auf die Reformforderungen der deutschen Bischöfe ein“, so der AP-Artikel.

Zuletzt hatte Papst Franziskus am 16. Januar 2023 einen Brief von drei Kurienkardinälen „in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet“. Darin hatten der Kardinalstaatssekretär sowie die Präfekten des Glaubens- und des Bischofsdikasteriums klargestellt, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“.

Es bestehe also keine Verpflichtung für die Bischöfe, sich am Synodalen Ausschuss zu beteiligen, welcher der Vorbereitung des Synodalen Rats dienen soll.

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