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Synodaler Weg votiert für Laienpredigt und Laientaufe, lehnt Prüfung von Laienbeichte ab

Synodaler Weg

Der Synodale Weg hat am Freitagvormittag einen Handlungstext zur Normalisierung der Laienpredigt in der Messfeier, der Laientaufe und der Assistenz bei der Eheschließung durch Laien mit klarer Mehrheit angenommen. Vorausgegangen war eine Debatte und große Verwirrung um einen Antrag durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), wodurch ein Passus zur Laienbeichte sowie zur Krankensegnung und Krankensalbung mit Blick auf Laien gestrichen wurde.

Ein Antrag auf geheime Abstimmung wurde abgelehnt, obwohl dies nach Ansicht renommierter Kirchenrechtler satzungswidrig ist. Der Augsburger Weihbischof Florian Wörner hatte satzungsgemäß fünf Namen eingereicht, die eine geheime Abstimmung fordern. Trotzdem wurde abgestimmt, ob eine geheime Abstimmung zulässig sein soll. Damit wurde der Antrag auf geheime Abstimmung mit der Hürde von fünf Unterzeichnern behandelt wie jeder andere Antrag, etwa jener auf Unterbrechung der Sitzung, der nur einen Antragssteller benötigt.

Inhalt des Handlungstexts

Nach der Änderung durch die Bischöfe, die von der Synodalversammlung angenommen wurden, heißt es im Handlungstext „Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament“ nun: „In den deutschen (Erz-)Bistümern werden die pastoralen Situationen hinsichtlich der Einführung der außerordentlichen Taufspendung nach can. 230 § 3 CIC 1983, der Eheschließungsassistenz durch Lai*innen entsprechend can. 1112 CIC 1983 und der Beauftragung von Lai*innen zur Mitwirkung bei der Leitung von Pfarreien entsprechend der rechtlichen Vorgaben nach can. 517 § 2 sowie can. 516 CIC 1983 geprüft.“

Die Pastoralkommission der DBK werde vor diesem Hintergrund einen „Konsultationsprozess“ koordinieren und prüfen, „wie vorhandene Dienste und Ämter weiterzuentwickeln sind und welche neuen Dienste und Ämter zu gestalten sind, mit denen die Kirche auf neue Herausforderungen antworten kann und muss“. Ziel sei, „zeitnah zu konkreten beschlussreifen Entscheidungen“ zu kommen.

Gestrichen wurde durch die Änderungen eine Stelle, wonach „auch Möglichkeiten der Wiederbelebung der Laienbeichte im Kontext der geistlichen Begleitung“ zu beraten seien. Ebenfalls gilt dies für die Forderung: „Auch die Bedeutung der Krankensegnung und Krankensalbung im Blick auf alle Seelsorgenden, die in der Begleitung von Kranken tätig sind, wird bedacht.“

Ohne große Diskussion nahm die Synodalversammlung die Forderung nach der Normalisierung der Predigt durch Laien im Rahmen der Messfeier an. So heißt es: „Die Homilie ist integraler Bestandteil der Messfeier und hat eine sakramentale Dimension. Das schließt jedoch nicht aus, dass neben Priestern und Diakonen auch weitere hauptamtlich tätige und entsprechend geschulte Personen den Verkündigungsdienst in der Messfeier übernehmen können.“

„Die Bischöfe beauftragen die pastoralen Mitarbeiter*innen zur Predigt in der Eucharistiefeier zusammen mit ihrer kirchlichen Sendung (missio canonica), damit diese ihren Predigtdienst amtlich und im Namen der Kirche vollziehen können“, so der Handlungstext.

Debatte

Der Kölner Weihbischof Ansgar Puff sagte deutlich, warum er gegen den Text stimmen werde. Für ihn gehören „die Homilie und der Vorsitz der Eucharistie zusammen“.

„Ich wünsche mir sehr, dass viele Gemeindemitglieder, viele Laiinnen und Laien nach dem Hören des Evangeliums sprechen und ihre Erfahrungen zum Evangelium sagen, ihre theologischen Gedanken äußern“, schränkte Puff ein. Dann aber brauche es „einen, nämlich den Vorsitzenden, der das ganze zusammenführt in einer abschließenden Homilie.“

Bischof Peter Kohlgraf von Mainz trat diesem Einwand unmittelbar entgegen und sagte, die Verbindung von Homilie und Vorsitz bei der Eucharistiefeier sei „ja längst aufgebrochen, wenn Diakone predigen oder auch andere Geistliche“.

Puff sprach außerdem die „Gefahr“ an, dass man „eine Art ‚Sakramente light‘“ einführe. „Ich habe mich extra mal erkundigt im Bistum Essen, wo ja schon die Taufe durch Laien gespendet wird. Da wird die Taufe durch Übergießen mit Wasser gespendet. Da wird aber keine Salbung vollzogen. Und das finde ich schwierig, weil: Wie will man denn später von einem priesterlichen Volk sprechen, wenn die Getauften nicht zu Priestern, Propheten und Königen gesalbt werden? Ich glaube das ist ein ganz schwieriges Thema.“

Der Augsburger Bischof Bertam Meier mahnte: „Ich möchte einfach nicht das immer mehr gleichsam auch Kleriker – ohne Klerikalist zu sein – zurückgedrängt werden, um dann eigentlich die Frage zu stellen: Wozu braucht es noch die geweihten Menschen?“

Bischof Karl-Heinz Wiesemann von Speyer ermunterte seine bischöflichen Mitbrüder, den Text trotz ihrer Vorbehalte zu unterstützen. Er könne Fragen und Vorbehalte verstehen, „ob das alles ausgegoren ist oder nicht im Ganzen. Aber das ist ja Gegenstand der Prüfung. Deswegen soll es ja alles geprüft werden und sollen ja alle diese Argumente, die Fragen, die da sind, noch mal auf den Tisch und genau angeschaut werden.“

„Ablehnen kann ich doch wirklich nur, wenn ich etwas ganz Wesentliches, Fundamentales dagegen habe an dieser Stelle“, zeigte sich Wiesemann überzeugt. „Ich bitte da doch wirklich sehr alle, auch alle Mitbrüder, an diesem Punkt ernsthaft mitzugehen.“

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Sowohl die Laienpredigt als auch die Laientaufe sind in einigen deutschen Diözesen mit ausdrücklicher Gutheißung der Bischöfe bereits Normalität, auch wenn etwa die Taufspendung durch Laien kirchenrechtlich nur dann möglich ist, wenn ein Bischof, Priester oder Diakon „nicht anwesend oder verhindert“ ist.

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