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Synodaler Weg vertagt Entscheidung zu Synodalen Räten in Bistümern

Synodaler Weg

Die Synodalversammlung des Synodalen Wegs hat entschieden, über einen Handlungstext mit dem Titel „Gemeinsam beraten und entscheiden“ über die Einführung Synodaler Räte in Diözesen und Pfarreien nicht in zweiter Lesung abzustimmen, sondern diese Aufgabe an den Synodalen Ausschuss zu übergeben. Der Synodale Ausschuss ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zum bundesweiten Synodalen Rat, der den Synodalen Weg verstetigen soll.

Mehrere Bischöfe hatten in der Debatte sowohl den vorliegenden Text als auch mögliche Änderungen daran deutlich kritisiert. Gerade am Konzept der Selbstbindung der Bischöfe an Beschlüsse des diözesanen Synodalen Rats schieden sich die Geister.

Zunächst betonte Thomas Söding, der Bochumer Neutestamentler und Vize-Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK): „Jeder Satz, in dem stände, dass ein Bischof sagen will, ‚Am Ende entscheide ich doch ganz allein‘, ist ein No-Go. Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Für alle, die mit dem ZdK verbunden sind, wäre ein solcher Satz in einer Rahmenordnung, die ja der Verständigung dienen soll, eine Zumutung. Auch wir haben eine rote Linie. Hier verläuft sie.“

Der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp sagte schlicht: „Ich fühle mich ja die Weisung des Papstes gebunden und kann deshalb der Vorlage nicht zustimmen.“

Damit nahm er Bezug auf ein Schreiben von drei hochrangigen Kurienkardinälen, das vom Papst bestätigt wurde, wonach „weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Der Brief wurde im Januar an Bischof Georg Bätzing, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) geschickt.

Bei der Frühjahrs-Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Dresden in der vergangenen Woche war auch über den nun an den Synodalen Ausschuss überwiesenen Handlungstext gesprochen worden. Um die Zustimmung von zwei Dritteln der Bischöfe zu sichern, wurde über einen Änderungsantrag verhandelt, der am Freitag von Bischof Karl-Heinz Wiesemann von Speyer vorgestellt wurde. Dabei sollte etwa der Begriff „Synodaler Rat“ durch „Synodales Gremium“ ersetzt werden.

Weihbischof Matthias Heinrich von Berlin betonte indes: „Der Änderungsantrag, der von Bischof Wiesemann hier abgezeichnet ist, ist meines Erachtens nicht identisch mit dem was wir in der Bischofskonferenz mehrheitlich beschlossen haben.“

Der Bischof führte aus: „Ich sehe die Problematik ganz deutlich, dass die Punkte weggefallen sind, die wir als wesentlich gesehen haben, nämlich die Frage: Welche Kompetenz letztlich der Bischof auch in Entscheidungsfragen hat? Wenn ich das Papier, die Textvorlage des Forums I und den Änderungsantrag hier sehe, muss ich eigentlich zu dem Ergebnis kommen, dass ich die Entscheidungskompetenz, die Leitungsvollmacht des Bischofs gefährdet sehe und deswegen nicht zustimmen werde.“

Auch die Bischöfe Stefan Oster SDB, Bertram Meier, Heiner Koch und Ansgar Puff äußerten sich kritisch zum Handlungstext. Weihbischof Stefan Zekorn stellte klar, dass die Bischöfe nicht versuchen, mit einer möglichen Sperrminorität die Synodalversammlung zu erpressen, wie ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp zuvor angedeutet hatte. „Änderungsanträge aus der Mitte der Bischofskonferenz, die wir einbringen, sind für viele Bischöfe Kompromisstexte, die bis an die Grenze des gerade noch positiv abstimmbaren gehen“, betonte Zekorn.

Schließlich stellte Bischof Franz-Josef Overbeck, neben Claudia Lücking-Michel einer von zwei Vorsitzenden des für den Text verantwortlichen Synodalforums, den Antrag, eine Entscheidung über den Handlungstext zu vertagen und an den Synodalen Ausschuss zu übertragen.

Im September 2022 hatte der Synodale Weg die Vorbereitung eines Synodalen Rats über den Zwischenschritt eines Synodalen Ausschusses beschlossen. In dem damaligen Beschluss heißt es: „Der Synodale Ausschuss konstituiert sich nach der Synodalversammlung im März 2023 und gibt sich eine Satzung.“ Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass ein Drittel der Bischöfe keine Sperrminorität mehr darstellt, sondern dass alle Dokumente im Synodalen Rat mit einer einfachen Mehrheit oder einer Zweidrittelmehrheit aller 74 Mitglieder verabschiedet werden können.

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