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Nur sieben Bischöfe gegen mögliche Öffnung des Priestertums für Transgender

Synodaler Weg

Nur sieben Bischöfe haben am Samstagmorgen beim Synodalen Weg gegen einen Handlungstext zur Gender-Ideologie gestimmt, in dem es heißt: „Der Zugang zu den kirchlichen Weiheämtern und pastoralen Berufen darf auch für inter- und transgeschlechtliche Getaufte und Gefirmte nicht pauschal ausgeschlossen sein, sondern ist in jedem Einzelfall zu prüfen.“ Mit anderen Worten: Dass eine Frau, die sich als Mann bezeichnet, Priester werden kann, muss nicht unbedingt unmöglich sein.

Der Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ wurde mit mehr als 95 Prozent der Stimmen angenommen. Unter den Bischöfen haben sich 13 der Stimme enthalten. Bei insgesamt 58 Bischöfen hätte die Annahme des Textes durch eine Sperrminorität von einem Drittel blockiert werden können, wenn alle Enthaltungen mit „Nein“ gestimmt hätten. Der Synodale Weg wertet Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen.

Inhalt des Handlungstexts

Das verabschiedete Dokument beinhaltet keine unmittelbaren kirchenrechtlichen oder lehrmäßigen Änderungen, sondern Empfehlungen an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sowie an den Papst und das weltumspannende Bischofskollegium. Konkret beschäftigt sich der Text sowohl mit Menschen, deren biologisches Geschlecht nicht auf den ersten Blick eindeutig festzustellen ist, als auch mit Menschen, die sich als Transgender bezeichnen und einfach einem anderen Geschlecht als ihrem biologischen zugehörig fühlen.

So heißt es etwa: „Für intergeschlechtliche Kinder wird ermöglicht, den Geschlechtseintrag im Taufregister wegzulassen oder, wie mittlerweile im deutschen Recht vorgesehen, „divers“ einzutragen. Falls sich zu einem späteren Zeitpunkt der Wunsch ergibt, den Geschlechtseintrag zu ändern, wird dies unkompliziert gewährt.“ Aber auch: „Transgeschlechtlichen Gläubigen wird ebenfalls ermöglicht, ihren Personenstand (Geschlechtseintrag und Vornamen) im Taufregister ändern zu lassen.“

„Falls trans- oder intergeschlechtlichen Gläubigen das Sakrament der Ehe verwehrt sein sollte, stehen ihnen Segensfeiern für ihre Partnerschaft offen“, so der Handlunstext. „Entsprechende Vorbereitungskurse werden ebenfalls Paaren geöffnet, in denen eine oder beide Personen trans- und/oder intergeschlechtlich sind.“

Es werde „allen kirchlichen Gemeinschaften empfohlen, inter- und transgeschlechtlichen Menschen den gleichberechtigten Zugang zu oder den Verbleib in einem Institut geweihten Lebens oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens zu ermöglichen“, wobei „Feststellung des Zustands der äußeren Geschlechtsmerkmale“ für Priesteramtskandidaten, falls noch Praxis, „abzuschaffen“ sei.

Debatte

In der Debatte vor der namentlichen Abstimmung sagte Bischof Kohlgraf, „dass man keineswegs die binäre Geschlechterordnung aufgeben muss, wenn man auch das Anliegen des Textes hundertprozentig vertritt“.

Weihbischof Stefan Zekorn von Münster erklärte demgegenüber, er könne „nicht einen Text zustimmen, der praktisch komplett auf der Gender-Theorie basiert, und nicht den Punkten, die daraus resultieren“. Es sei falsch, von „den Geschlechtsvarianten männlich und weiblich“ zu sprechen, „wie es der vorliegende Handlungstext und andere Texte des Synodalen Weges tun“, denn „99,38 Prozent der Bevölkerung sind keine Varianten“.

Bischof Stefan Oster SDB, der Oberhirte von Passau, räumte ein, „dass wir als Kirche riesigen Nachholbedarf haben in den vielen Fragen rund um geschlechtliche Identität von Menschen“.

„Nach Jesus sind wir berufen, neu geboren zu werden, oder, mit Paulus, neue Schöpfung in Christus zu sein“, erläuterte der Bischof. „Und was eine solche existenzielle christliche Identitätserfahrung dann mit alledem macht, was auch noch beiträgt zur Identitätsfindung von Menschen ist meines Erachtens auch im vorliegenden Text noch nicht einmal angedacht worden. Ich halte ihn daher noch nicht für zustimmungsfähig.“

Der Münsteraner Bischof Felix Genn begründete seine Enthaltung damit, dass er „einfach mit dem besten Willen nicht alle Aussagen der Einführung verifizieren“ könne und das Dokument „noch nicht für reif“ halte.

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