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Frau mit Down-Syndrom klagt gegen Abtreibungsgesetz vor Europäischem Gerichtshof

Setzt sich seit Jahren für Menschen mit Trisomie 21 ein: Heidi Crowter im Juli 2022

Eine Frau mit Down-Syndrom klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das britische Abtreibungsrecht.

Die 27-jährige Heidi Crowter aus Coventry, England, argumentiert, dass die derzeitigen Gesetze Menschen mit Behinderungen diskriminieren, da sie Abtreibungen bis zur Geburt erlauben, wenn das Kind beispielsweise Trisomie 21 hat, also das Down-Syndrom.

Sie kündigte nun ihre Entscheidung an, den EGMR anzurufen, nachdem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs es abgelehnt hatte, ihren Fall anzuhören.

Crowter setzt sich seit 2018 für eine Gesetzesänderung ein, als sie sich der Klage einer Mutter anschloss, deren Sohn das Down-Syndrom hat. Sie argumentiert, das Gesetz sende die Botschaft aus, dass Menschen mit Behinderungen nicht gleichwertig behandelt werden und verletze ihre Menschenrechte. "Im Jahr 2023 werden wir in einer Gesellschaft leben, in der Menschen mit Behinderungen nach der Geburt gleich behandelt werden, aber nicht im Mutterleib", sagte sie in einer Erklärung.

Die britische Regierung verteidigt das Gesetz als Abwägung zwischen den Rechten der Frau und den Rechten des ungeborenen Kindes. Abtreibung sei eine persönliche Entscheidung und Frauen sollten Zugang zu sicheren und legalen Dienstleistungen haben. Das Berufungsgericht entschied im November 2022, dass das Gesetz nicht rechtswidrig sei und die Rechte von lebenden Menschen mit Behinderungen nicht verletze.

Crowters Fall wird sowohl von Behindertenrechtsgruppen als auch von Pro-Life-Organisationen unterstützt. Ross Hendry, Geschäftsführer von CARE, einer christlichen Wohltätigkeitsorganisation, die sich für das Leben einsetzt, sagte: "Es ist völlig falsch, dass Behinderung ein Grund für eine Abtreibung vor der Geburt ist. Würden wir ein Gesetz akzeptieren, das Abtreibung bis zur Geburt aufgrund von Geschlecht oder Rasse erlaubt? Der gegenwärtige Ansatz vermittelt die Botschaft, dass das Leben von Menschen mit Behinderungen weniger wert ist als das von anderen".

Lynn Murray, Sprecherin von Don't Screen Us Out und Mutter von Rachel, die das Down-Syndrom hat, sagte: "Es ist inspirierend zu sehen, dass Heidi mit ihrem bahnbrechenden Fall nun bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geht. Als Mutter einer 23-jährigen Tochter mit Down-Syndrom sehe ich jeden Tag den einzigartigen Wert, den sie für unsere Familie hat, und den positiven Einfluss, den sie auf andere in ihrer Umgebung ausübt.

Derzeit gilt in England, Wales und Schottland eine allgemeine Frist von 24 Wochen für den Schwangerschaftsabbruch. Wenn das Baby jedoch eine Behinderung hat, einschließlich Down-Syndrom, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und Klumpfuß, ist eine Abtreibung bis zur Geburt legal.

Im Jahr 2021 gab es 3.370 behinderungsbedingte Abtreibungen, ein Anstieg um 9 % gegenüber 3.083 im Jahr 2020. Die Zahl der Spätabtreibungen ab der 24. Schwangerschaftswoche, bei denen das Kind eine Behinderung hat, stieg um 20 % von 229 auf 274.

Sollte Crowter ihren Fall vor dem EGMR gewinnen, könnte dies Auswirkungen auf alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates haben, die an dessen Entscheidungen gebunden sind, sagen ihre Unterstützer. Crowter hofft, dass ihr Fall andere dazu inspirieren wird, sich für ihre Rechte und ihre Würde einzusetzen. "Ich gehe mit diesem Fall nach Straßburg, weil es eine echte Diskriminierung ist, wenn Menschen mit Behinderungen anders behandelt werden", sagt sie.

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