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Keine „dauerhafte, feste Tätigkeit“ für Erzbischof Gänswein im Erzbistum Freiburg

Erzbischof Georg Gänswein

Erzbischof Georg Gänswein, der auf Geheiß von Papst Franziskus nach seiner Tätigkeit als Privatsekretär von Papst Benedikt XVI. ohne neue Aufgabe in sein Heimatbistum zurückkehren musste, bekommt auch im Erzbistum Freiburg „keine Stelle“ und „keine dauerhafte, feste Tätigkeit“.

In einer knappen Mitteilung hieß es am Montag aus der Erzdiözese Freiburg: „Möglich sind nach Absprache mit Erzbischof Burger die Übernahme einzelner Aufträge wie Firmungen oder örtliche Festgottesdienste. Zudem wird Dr. Gänswein als Ehrendomherr ab Herbst regelmäßig Gottesdiensten im Freiburger Münster vorstehen.“

Am 15. Juni hatte das Presseamt des Heiligen Stuhls in zwei Sätzen erklärt: „Am 28. Februar 2023 hat S. E. Erzbischof Georg Gänswein sein Amt als Präfekt des Päpstlichen Hauses beendet. Der Heilige Vater hat Erzbischof Gänswein angewiesen, mit Wirkung vom 1. Juli vorläufig in seine Heimatdiözese zurückzukehren.“

Verhältnis von Gänswein und Franziskus

Seit Anfang 2020 war Gänswein, der in wenigen Tagen 67 Jahre alt wird, von seinem Posten des Präfekten des Päpstlichen Hauses „beurlaubt“, so die offizielle Sprachregelung des Heiligen Stuhls.

Der 2013 zum Bischof geweihte Gänswein schreibt in seinen Erinnerungen mit dem Titel „Nichts als die Wahrheit“, Papst Franziskus habe ihm Ende Januar 2020 nach einer Reihe von Problemen im Zuge einer Buchveröffentlichung von Papst Benedikt und Kardinal Robert Sarah zum Zölibat gesagt: „Sie bleiben von jetzt an zu Hause. Sie begleiten Benedikt, der Sie braucht, und schirmen ihn ab.“

Der Erzbischof erwiderte damals, er könne die Entscheidung nicht verstehen, nehme sie aber „im Gehorsam“ an. Darauf habe der Pontifex geantwortet: „Das haben Sie gut gesagt. Ich weiß das, denn nach meiner persönlichen Erfahrung ist es eine gute Sache, etwas ‚gehorsam zu akzeptieren‘.“

Als erste Beobachter feststellten, dass Gänswein nicht mehr als Präfekt des Päpstlichen Hauses an verschiedenen Veranstaltungen des Papstes teilnahm, fragte er diesen, ob er wieder normal arbeiten könne. In schriftlicher Form erklärte Franziskus: „Lieber Bruder, vielen Dank für Ihren Brief. Für den Moment glaube ich, dass es besser ist, den Status quo aufrechtzuerhalten. Ich danke Ihnen für alles, was Sie für Papst Benedikt tun: Es soll ihm an nichts fehlen. Ich bete für Sie, tun Sie dies bitte auch für mich. Der Herr möge Sie segnen und die Gottesmutter Sie behüten. Brüderlich, Franziskus.“

Da sich die Situation so nicht klärte, fragte auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. schriftlich bei Papst Franziskus an, ob er „mit einem väterlichen Gespräch“ für Klarheit bei Gänswein sorgen könne. Der Privatsekretär schreibt in „Nichts als die Wahrheit“: „Ein paar Tage später bestellte mich der Papst zu einem Treffen nach Santa Marta, bei dem er mir bestätigte, dass sich nichts ändern würde. Keine weitere Reaktion zeitigte hingegen das neuerliche Gesuch des emeritierten Papstes am Ende seines Briefes vom 17. Februar: ‚Ich bitte Sie noch einmal demütig um ein Wort zu Erzbischof Gänswein.‘“

Etwa ein halbes Jahr später erklärte Gänswein in einem weiteren Gespräch, er habe seine Beurlaubung als Strafe aufgefasst, worauf Papst Franziskus betonte, so habe er es nicht gemeint. Dass die mediale Öffentlichkeit dies so interpretiere, sei kein Problem, sagte der Papst: „Es gibt viele, die gegen Sie und gegen mich schreiben, aber sie verdienen keine Beachtung.“ Danach habe Franziskus „einmal mehr von einigen seiner mühseligen Erfahrungen in Argentinien“ erzählt und gesagt, „es habe ihn jedes Mal reifen lassen, wenn man ihm Hindernisse in den Weg gelegt hätte“.

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