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„Was Gott segnen kann, das überlassen wir am besten Gott selbst“: Kölner Pfarrer legt nach

Kölner Dom

Der Kölner Priester, der kürzlich von Kardinal Rainer Maria Woelki abgemahnt wurde, weil er eine Segnungsfeier für homosexuelle Verbindungen vorgenommen hatte, hat in einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger am Freitag nachgelegt. „Was Gott segnen kann, das überlassen wir am besten Gott selbst“, sagte Pfarrer Herbert Ullmann.

„Ich segne Menschen und nicht abstrakt eine bestimmte Lebensform“, argumentierte der Priester. „Und wende mich den Menschen zu, die um den Segen bitten, weil Gott sich ihnen zuwendet.“

Die vatikanische Glaubenskongregation hatte noch im Jahr 2021 ausdrücklich erklärt, die Kirche verfüge „weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen“. Die Erklärung wurde ausführlich begründet.

Ullman erwiderte lapidarisch: „In der Geschichte der Kirche war vieles verboten, was die Gläubigen sich irgendwann nicht mehr haben verbieten lassen. Im bürgerlichen Bereich nennt man das ‚zivilen Ungehorsam‘.“

Seine eigene Position zum Thema habe sich gewandelt: „Ich komme aus einem bürgerlichen, bewahrend denkenden Elternhaus. Im Studium galt ich als ‚schwarze Socke‘. Aber durch die praktische Erfahrung als Seelsorger habe ich viele Lebensbereiche, in denen es kirchenrechtlich oder dogmatisch eindeutig zugeht, als sehr vielschichtig kennengelernt.“

Konkret erwähnte er auch Abtreibungen und sagte, wenn man mitbekomme, „welches Schicksal und welche persönliche Dramen hinter der Entscheidung einer Frau für eine Abtreibung stehen, kann man nicht mehr daherkommen und sie quasi zur Mörderin erklären und aus der kirchlichen Gemeinschaft verstoßen. Ich jedenfalls kann das nicht.“

Demgegenüber lehrt die Kirche im Katechismus: „Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben.“

Ausdrücklich heißt es: „Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich.“

„Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen“, so der Katechismus, und zieht die „Kirchenstrafe der Exkommunikation“ nach sich. Diese Strafe diene indes nicht dazu, die Barmherzigkeit einzuengen, sondern zeige „mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird“.

Ullmann sagte über die strikte Anwendung der kirchlichen Lehre und des kanonischen Rechts: „Wenn wir das so konsequent handhaben wollten, müssten wir über die Hälfte der Leute, die unsere Pfarrgemeinde tragen, von der Kommunion und den Sakramenten ausschließen. Und da sage ich: undenkbar!“

Nach 38 Jahren „in der Seelsorge“ befremde es ihn, „dass ich mich in Widerspruch zur kirchlichen Lehre setzen muss, wenn ich die Menschen erreichen will“.

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