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Es gibt keinen Anspruch auf Suizid-Präparate, urteilt Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag geurteilt, das Verbot eines Präparats für einen Suizid sei „angesichts der Möglichkeiten, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu beenden, mit dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar“, wie es in einer Pressemitteilung hieß.

„Das Betäubungsmittelgesetz verfolgt mit dem generellen Verbot, Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung zu erwerben, u. a. das legitime Ziel, Miss- und Fehlgebrauch von tödlich wirkenden Betäubungsmitteln zu verhindern“, hieß es außerdem. „Die Verbotsregelung ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich. Sie ist auch angemessen, weil der mit ihr verfolgte Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Grundrechtseingriffs stehen; für Menschen, die selbstbestimmt entschieden haben, ihr Leben beenden zu wollen, gibt es andere zumutbare Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Sterbewunsches.“

Für die Menschenrechtsorganisation ADF International sagte Rechtsanwalt Felix Böllmann: „Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht unterscheidet klar zwischen medizinischen Mitteln der Heilung, Linderung und Gesundheitsförderung und der Forderung nach Tötung. Suizid ist keine Gesundheitsleistung. Die Aufgabe von Ärzten, Medizinern und auch der persönlichen Umgebung ist es, Leben zu retten und Unterstützung zu leisten, statt zu töten.“

„Es ist gut, dass das Gericht das staatliche Schutzkonzept für das Leben jedes Einzelnen erwähnt und stärkt“, betonte Böllmann. „Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Und jeder Mensch hat das Recht, dass sein Leben vor und von jedem geschützt wird. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass Missbrauch von tödlichen Mitteln nie verhindert werden kann. Schon allein deswegen muss das staatliche Schutz- und Präventionskonzept hohe Anforderungen an die Abgabe solcher Preparate stellen.“

In Deutschland debattiert derweil die Politik darüber, wie der assistierte Selbstmord in Zukunft zu regeln sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Bis heute ist der Zugang zum assistierten Selbstmord nicht geregelt. Zwei entsprechende Gesetzesentwürfe waren im Juli im Bundestag gescheitert.

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