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Kirchenrechtler Schüller wünscht sich von Synodalem Ausschuss „Abgrenzung“ nach rechts

Thomas Schüller

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat erklärt, er wünsche sich vom Synodalen Ausschuss „eine deutliche Abgrenzung zu rechtsextremen politischen Strömungen, vor allem der die Demokratie gefährdenden AfD durch die katholische Kirche“.

Der Synodale Weg hatte in einem Handlungstext mit dem Titel „Synodalität nachhaltig stärken“ im September 2022 die Einführung eines Synodalen Rats beschlossen, der den Synodalen Weg verstetigen soll. Ein Zwischenschritt ist bis längstens 2026 der Synodale Ausschuss zur Vorbereitung des Synodalen Rats, dessen erste Sitzung am Freitag und Samstag stattfindet.

Der Synodale Ausschuss besteht laut Handlungstext aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZdK gewählten Mitgliedern und weiteren 20 Personen, die im Rahmen der letzten Sitzung des Synodalen Wegs im März gewählt wurden. Einer der Teilnehmer ist Schüller.

Inzwischen hat der Passauer Bischof Stefan Oster SDB angekündigt, sich nicht am Synodalen Ausschuss zu beteiligen. Der Vatikan hatte – mit expliziter Gutheißung von Papst Franziskus – im Januar ausdrücklich die Einrichtung eines Synodalen Rats untersagt. Da der Synodale Ausschuss letztlich nur der Vorbereitung dieses Gremiums dient, haben Oster und drei weitere Bischöfe – Kardinal Woelki von Köln, Bischof Hanke OSB von Eichstätt und Bischof Voderholzer von Regensburg – erklärt, ihn nicht gemeinsam mit den anderen Bischöfen zu finanzieren.

Bischof Bertram Meier von Augsburg wird aus terminlichen Gründen nicht an der ersten Sitzung des Gremiums teilnehmen können, wie in dieser Woche bekannt wurde.

Schüller sagte gegenüber Kirche+Leben, er reise „mit Neugier und Wohlwollen für eine möglichst vorurteilsfreie Diskussion an und hoffe, dass die richtigen Themen angepackt werden“. Er selbst würde „dazu raten, nüchtern und ohne Euphorie die Wechselwirkungen von Bischofssynode und Synodalem Weg zu bedenken und weniger Kurznachrichten in die Welt zu senden“.

Letztlich gelte auch für den Synodalen Ausschuss: „In Satzungen und Geschäftsordnungen werden diese Versammlungen entschieden.“

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