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Wiener Dogmatiker Tück hat „Rückfragen“ zum neuen synodalen Gremium im Bistum Essen

Essener Münster

Der in Wien lehrende Dogmatiker Jan-Heiner Tück hat „Rückfragen“ an die von Bischof Franz-Josef Overbeck für das Bistum Essen angekündigte Einrichtung eines neuen synodalen Gremiums gestellt.

In einem von „Communio“ veröffentlichten Beitrag betonte Tück, im Konfliktfall zwischen Papst und Gremium könnte aus einer „heilsamen Dezentralisierung“ am Ende „eine heillose Zersplitterung folgen, wenn es Schule macht, dass sich Bischöfe über ausdrückliche Voten des Papstes hinwegsetzen“.

Tücks erste Rückfrage bezog sich auf „den Zeitpunkt: Offensichtlich sollen durch die Schaffung des ‚Gemeinsamen Rates‘ bereits Fakten gesetzt werden, bevor der Synodale Prozess der Weltkirche im kommenden Oktober mit der zweiten Session in die finale Phase geht.“

Zweitens erinnerte der Dogmatiker an verschiedene vatikanische Einsprüche gegen den deutschen Synodalen Weg und seine Beschlüsse, wonach der Synodale Weg oder die Bischofskonferenz genannt worden sei, nicht aber der einzelne Bischof einer Diözese. „Ist die Leerstelle von Rom absichtlich gesetzt?“, fragte Tück. „Oder will man in Essen die Lücke in der Stellungnahme unbotmäßig ausnutzen – nach der Devise: Was dem Synodalen Weg oder der Bischofskonferenz verboten ist, das muss dem Bischof einer Diözese erlaubt sein.“

Auch an der Bezeichnung „Gemeinsamer Rat“ stieß sich der Wiener Theologe: „Das neue Gremium in Essen soll nicht ‚Synodaler Rat‘, sondern ‚Gemeinsamer Rat‘ heißen. Glaubt man, durch den Trick einer solchen Umbenennung von der Serie der römischen Einsprüche nicht mehr getroffen zu werden und so das ‚römische Gütesiegel‘ (Thomas Söding) zu erhalten?“

Eine dritte Anfrage stellte Tück an „das zunehmend unübersichtliche Kompetenzgefüge“. Es gebe „in den allermeisten Diözesen synodale Gremien wie den Diözesanrat, den Priesterrat oder den Pastoralrat. Sie alle haben die Funktion, den Bischof in seiner Amtsführung zu beraten.“

„Statt Strukturverschlankung in Zeiten sinkender Einnahmen droht hier eine Strukturaufblähung mit potentiellen Kompetenzüberschneidungen und Konflikten“, warnte er.

Schließlich sei zu fragen, ob die Weihe des Nachfolgers von Bischof Overbeck irgendwann „an die Einbindung an den Gemeinsamen Rat gebunden“ sein werde. „Was, wenn er von der Freiheit Gebrauch macht, dass er die bischöfliche Amtsführung auf andere Weise wahrnehmen will?“, fragte Tück.

Das Bistum Essen hatte am Donnerstag ausführlich erläutert: „Neben den nicht stimmberechtigen Mitgliedern der Bistumsleitung – Bischof, Weihbischöfe, Generalvikar und die Ressortleitungen des Generalvikariats – umfasst der Gemeinsame Rat bis zu sechs Mitglieder des Diözesanrats der katholischen Männer und Frauen im Bistum Essen, dem höchsten Laiengremium der Diözese. Hinzu kommen zwei Mitglieder aus dem BDKJ, dem Dachverband der katholischen Jugendverbände, sowie je ein Mitglied aus den verschiedenen seelsorglichen Berufsgruppen, aus dem Priesterrat, dem Ordensrat, dem Domkapitel, der Konferenz der Pfarrer- und Pfarrbeauftragten, dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, aus dem Diözesancaritas- sowie dem KiTa-Zweckverband.“

Außerdem könne der Bischof „drei weitere Mitglieder berufen, darunter eine von sexualisierter Gewalt im Bistum Essen betroffene Person“.

Es gehe um „eine möglichst diverse Zusammensetzung des Gremiums, ein 30-Prozent-Anteil von Frauen oder Männern darf nicht unterschritten werden. Von den insgesamt 21 stimmberechtigten Mitgliedern werden mindestens 13 Laien sein, also weder Priester noch Diakon.“

Overbeck selbst sagte: „Durch das Zusammenbringen verschiedener Perspektiven soll nicht bloß unterschiedlichen Argumenten Gehör verschafft werden. Ziel ist es auch, nach der gemeinsamen Abwägung dieser Argumente Entscheidungen treffen zu können, die jetzt noch umfassender und breiter begründet sind.“

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