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Kommission der Bundesregierung fordert Neuregelung des Abtreibungsparagrafen

Der Reichstag in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags

Die Vorschläge im Abschlussbericht der von der Ampelkoalition eingesetzten Arbeitsgruppe zur Bewertung verschiedener ethischer Fragen wurden vom „Spiegel“ veröffentlicht: Dabei geht es unter anderem um die Neuregelung des Abtreibungsparagraphen, Leihmutterschaft und Eizellspende.

Vor rund einem Jahr hat die Bundesregierung eine Kommission mit Experten aus den Bereichen Recht, Gesundheit und Ethik eingesetzt. Die Empfehlungen der Kommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, könnten aber als Wegweiser für eine Überarbeitung des geltenden Rechts dienen.

In ihrem Abschlussbericht kommt die Kommission nun zu dem Schluss: Die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Die „grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft“ sei „nicht haltbar“.

Gemeint ist der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, nach dem Abtreibungen grundsätzlich als rechtswidrig gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt der Tatbestand jedoch als „nicht verwirklicht“ und ist damit nicht strafbar.

So ist beispielsweise eine vorgeburtliche Kindstötung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nicht strafbar, wenn sich die Mutter vorher von einer „staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle“ beraten lassen und eine Wartefrist eingehalten hat. Analog gilt dies, wenn der Schwangerschaft sexuelle Gewalt vorausgegangen ist.

Laut der Kommission sei das ungeborene Kind erst in der Spätphase der Schwangerschaft „eigenständig lebensfähig“. Eine Abtreibung in dieser Phase sollte verboten bleiben, bis auf Ausnahmefälle, „wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist“.

Den Beginn der Spätphase setzte die Kommission dabei in der 22. Woche der Schwangerschaft an.

Für die Wochen zwischen der Früh- und der Spätphase wird die Regelung dem Gesetzgeber überlassen. Dieser könne nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“. Damit wäre nach Auffassung der Kommission eine Abtreibung auch nach der 12. Woche legitim.

Weiterhin kommt die Kommission zu dem Schluss, es sei ethisch vertretbar, Eizellspenden zuzulassen.

Die Kommission hält die Begründung, dass das Kind Schäden davontragen würde, wenn die soziale und genetische Mutter nicht dieselben seien, für überholt und nicht mehr überzeugend.

Eine Legalisierung der Eizellspende sei zulässig, wenn das Recht den „notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“.

Nach der Kommission könne der Gesetzgeber jedoch am Verbot der Leihmutterschaft festhalten. Eine Legalisierung sei aber in bestimmten Fällen ebenfalls zulässig.

Dabei sei die Voraussetzung, dass sich die Eltern und Leihmutter zum Beispiel durch ein familiäres Verhältnis kennen oder eine Vereinbarung treffen, dass eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus bestehe. Außerdem solle die Leihmutter eine „angemessene Aufwandsentschädigung“ für die Austragung des Kindes erhalten.

Bislang sind sowohl Eizellspende als auch Leihmutterschaft in Deutschland verboten.

Kritik der ALfA an den Vorschlägen

Die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, kritisierte die Vorschläge der Ampelkommission: „Bedenkt man, wer diese Kommission einberufen hat, könnte man auch sagen: Wie bestellt, so geliefert“. Das Recht auf Leben eines ungeborenen Kindes sei „den Grünen-Politikern ein Dorn im Auge“. Es werde mit diesen Vorschlägen „endgültig geschleift“.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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„Dies mit völkerrechtlichen, europarechtlichen oder gar verfassungsrechtlichen Argumenten begründen zu wollen […] ist ein Hohn auf die Grundlagen der internationalen Rechtsprechung“, wirft Kaminski der Kommission vor. Diese beruhe auf der universalen Erklärung der Menschenrechte. „Ohne ein Recht auf Leben sind jedoch alle anderen Menschenrechte sinnlos“, betont die AlfA-Vorsitzende.

Die Kommission positioniere sich damit gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, „welches wiederholt den Schutz auch des ungeborenen Menschen als Staatsaufgabe definiert hat“.

Durch den Abschlussbericht der Kommission „demaskieren die Grünen ihre feministische Politik als das, was sie tatsächlich ist: eine ideologische Mogelpackung, die nie die wirklichen Interessen von Frauen zum Inhalt hatte“, so Kaminski.

Vielmehr würden Sie das „marxistische Ideal einer Frau“ in den Vordergrund rücken und die Definition der Selbstbestimmung, dass „sie dem Staat ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung stellt“.

„Da ist es schon fast folgerichtig, dass mit der Freigabe von Eizellhandel und sogenannter Leihmutterschaft ausgerechnet die Selbstbestimmungsphantasien reicher weißer Männer bedient werden“, meint die Alfa-Vorsitzende.

Außerdem wendet sich die Kommission mit diesen Vorschlägen gegen die Wähler, die laut Umfrage von Frontal 21 mehrheitlich nicht für „eine derart weitreichende Liberalisierung des Abtreibungsparagraphen“ seien.

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