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„Heute sagen wir Synodalität“: Neues Gremium im Bistum Trier löst Diözesanpastoralrat ab

Trierer Dom

Ein neues Gremium soll den Diözesanpastoralrat im Bistum Trier ablösen, der am Freitag zu seiner letzten Sitzung zusammengetroffen war. Am 16. November soll als Nachfolgegremium ein Diözesanrat gegründet werden.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann erklärte: „Die Gründung des Diözesanpastoralrats als Frucht der Würzburger Synode (1971–1975) kann man als Meilenstein bezeichnen. Erstmals haben Priester und Laien in einem verbindlich geregelten Format miteinander den Bischof beraten.“

Außerdem ging er auf die inhaltlichen Diskussionen ein und verwies darauf, dass „Beteiligung“ heute einfach „Synodalität“ heiße: „Die Themen waren vielfältig über die Jahre – manche Themen sind seit langem besprochen und geregelt; andere hingegen wie die Frage nach der Weitergabe des Glaubens oder der Beteiligung – heute sagen wir Synodalität – müssen wieder neu bedacht und weiterentwickelt werden.“

Rückblickend sagte Ackermann: „Gerade in der Vorbereitung und Durchführung der Diözesansynode 2013–2016 war der Rat ein wichtiges Gremium.“ Damals habe das Bistum Trier einen Perspektivwechsel zu einer missionarischen, diakonischen, lokalen und synodalen Kirche vorgenommen, wobei sich der Diözesanpastoralrat diesbezüglich „vor allem in den Jahren seit dem Ende der Synode immer stark und engagiert eingebracht“ habe.

Die zuletzt praktizierten Beteiligungsformate zur Einbindung möglichst vieler Personen in die Beratung des Bischofs sei indes „nicht haltbar“ gewesen. „Deshalb bin ich dankbar, dass mit dem Diözesanrat, den wir im November gründen, die pastorale Perspektive und die Ressourcenfrage stärker miteinander verschränkt werden und wir über die Besetzung des Rates gleichzeitig die breite Beteiligung ganz vieler relevanter Gruppen in unserem Bistum erhalten.“

Das Bistum Trier berichtete im Juni über den neuen Diözesanrat: „Im etwa 50-köpfigen Diözesanrat vertreten sind künftig neben Bischof, Generalvikar und Leitendem Direktor die Bischofsvikare sowie drei Personen aus der Konferenz des Bischöflichen Generalvikariates, dazu kommen Vertretungen der Leitungsteams der Pastoralen Räume, aus dem Katholikenrat, dem Priesterrat und dem Kreis der Diakone, aus Verbandvertretungen und den Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen; außerdem Vertretungen aus dem Bereich der Caritas, der Orden, dem nicht hauptamtlichen Bereich, der Jugend und aus Orten von Kirchen sowie Personen an der Schnittstelle zur Gesellschaft.“

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