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Österreichischer Priester wegen geistlichen Missbrauchs durch Vatikan verurteilt

Gebhard Paul Maria Sigl

Der österreichische Priester Gebhard Paul Maria Sigl ist durch den Vatikan wegen psychologischen und geistlichen Missbrauchs verurteilt worden. Die renommierte französische Zeitung La Croix berichtete am Donnerstag unter Berufung auf das italienische Portal Adista über die Entscheidung. Die Berichte sind inzwischen bestätigt.

Der 75-jährige Sigl ist einer der Gründer der Familie Mariens (PDF-FM), die durch das Dikasterium für den Klerus visitiert wurde, nachdem gegen die Gemeinschaft und besonders auch gegen ihn selbst schwere Vorwürfe erhoben worden waren. Sigl wurde bereits damals, im Jahr 2021, aus der Familie Mariens ausgeschlossen und mit einem Kontaktverbot zu dem Mitgliedern der Gemeinschaft belegt.

La Croix berichtete: „Zeugen und Opfer, vor allem ehemalige Gemeindemitglieder, beschuldigten Sigl der geistlichen Manipulation, der Verwischung innerer und äußerer geistiger Grenzen, der theologischen Täuschung, der emotionalen Erpressung, des Unterdrückens abweichender Stimmen, der Förderung eines Gründerkults und der Untergrabung der individuellen Persönlichkeit und des Gewissens.“

„Das Urteil, das vom Vatikan nicht veröffentlicht, aber von einer deutschsprachigen Quelle gegenüber Adista bestätigt wurde, ist mit strengen Auflagen verbunden: Sigl darf zehn Jahre lang in keinem Haus wohnen, in dem sich Mitglieder der Familie Mariens oder des Werkes Jesu des Hohenpriesters (OJSS, der 2008 von Rom genehmigte priesterliche Zweig) befinden, keine Verwaltungsaufgaben in diesen Gemeinschaften übernehmen, keine Beichte hören, keine geistliche Begleitung anbieten, nicht predigen und keine Exerzitien leiten“, hieß es außerdem.

Papst Franziskus habe diese Maßnahmen am 11. Oktober genehmigt, so La Croix. Dies bestätigt auch eine auf der Internetseite der Familie Mariens veröffentlichte Notiz vom Mittwoch.

„Am 18. September 2024 verkündete das Kirchengericht, welches sich mit dem Prozess gegen P. Gebhard Paul Maria Sigl befasste, das Urteil“, heißt es auf der Internetseite. „Am 11. Oktober 2024 wurde das Urteil vom Heiligen Vater in forma specifica bestätigt. In einem Schreiben vom 25. Oktober 2024 informierte das Dikasterium für den Klerus und die Priesterseminare den Päpstlichen Kommissar des OJSS und der PDF-FM und verfügte, dass alle Mitglieder dieser beiden Vereinigungen über die Urteilsformel in Kenntnis gesetzt werden müssen.“

„Am 31. Oktober 2024 teilte dasselbe Dikasterium dem Päpstlichen Kommissar das Ausführungsdekret mit und bat darum, alle Bischöfe der Diözesen, in denen die Vereinigungen OJSS und PDF-FM tätig sind, darüber zu informieren“, so die Familie Mariens.

Das vatikanische Dekret verfüge, „dass P. Paul Maria Gebhard Sigl für die Dauer von zehn Jahren keinen Kontakt zu Mitgliedern der Vereinigungen des OJSS und der PDF-FM haben und keine priesterlichen Dienste an den Gläubigen ausüben darf. Ebenso darf er keine Ämter in den Verwaltungsorganen der Vereinigungen bekleiden. Außerdem muss er an einem vom Päpstlichen Kommissar festgelegten Ort wohnen.“

„Am 5. November 2024 wurde das Ausführungsdekret den betroffenen Bischöfen mitgeteilt“, so die Familie Mariens abschließend.

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