Redaktion, 03 April, 2025 / 11:00 AM
Auch im Jahr 2024 hat es in Deutschland mehr als 100.000 Abtreibungen gegeben, wie aus neuen Zahlen hervorgeht, die vom Statistischen Bundesamt am Donnerstagmorgen veröffentlicht wurden.
So wurden im vergangenen Jahr offiziell 106.000 vorgeburtliche Kindstötungen gemeldet, was einem Zuwachs von 0,2 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Die Zahl liege somit „weiterhin über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99.000 und 101.000 gelegen hatte“, konstatierte das Statistische Bundesamt.
Die Behörde hielt fest: „Die Ursachen für die Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.“
Tatsächlich werden Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich durch das Strafgesetzbuch verurteilt, das allerdings seit mehreren Jahrzehnten weitreichende Ausnahmen zulässt. So sind nach einer staatlich sanktionierten Beratung der Mutter in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgeburtliche Kindstötungen straffrei möglich. Weitere Ausnahmen sind „eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“ sowie Vergewaltigungen.
Das Statistische Bundesamt meldete: „Die meisten Abbrüche (79 %) erfolgten innerhalb der ersten 8 Schwangerschaftswochen, nur 3 % wurden nach der 12. Schwangerschaftswoche oder später vorgenommen.“
„Sieben von zehn Frauen (69 %), die im Jahr 2024 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt und 20 % waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren“, so die Behörde außerdem. „9 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. 43 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.“
Abtreibungen in tatsächlichen medizinischen Notlagen oder wegen Vergewaltigungen entsprachen nur vier Prozent aller Fälle im Jahr 2024: „96 % der im Jahr 2024 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen.“
Bei 41 Prozent der Taten handelte es sich um eine chemische Abtreibung durch die Abtreibungspille Mifegyne, während die meisten vorgeburtlichen Kindstötungen „mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt“ wurden.
Die Bundesregierung hatte in den letzten Monaten und Jahren wiederholt versucht, den Zugang zu Abtreibungen weiter zu erleichtern und etwa den Abtreibungsparagrafen 218 ganz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die katholische Kirche in Deutschland hat sich explizit dagegen ausgesprochen und dazu aufgerufen, am derzeit geltenden „Kompromiss“ festzuhalten.
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