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Bistum Aachen entfernt Liste mutmaßlicher Missbrauchstäter stillschweigend von Webseite

Aachener Dom

Das Bistum Aachen hat eine Liste der Namen von – teils mutmaßlichen – Missbrauchstätern stillschweigend von seiner Webseite entfernt. Wie katholisch.de am Montag berichtete, wurde die Liste, die rund zwei Jahre lang öffentlich einsehbar war, „bereits Mitte November aus dem Netz genommen“.

Im Oktober 2023 hatte das Bistum Aachen eine 53 Personen umfassende Namensliste veröffentlicht, worunter sich auch „der im Jahr 1986 verstorbene Weihbischof August Peters“ befand, wie Bischof Helmut Dieser bei einer Pressekonferenz damals eigens betonte.

„Wir veröffentlichen heute Namen von 53 Priestern – Tätern und mutmaßlichen Tätern – um Betroffenen die Möglichkeit zu geben, aus dem Dunkelfeld herauszutreten und die eigene Leidensgeschichte auf diesem Weg zu bearbeiten und hoffentlich zu einem Abschluss zu bringen“, sagte der Aachener Bischof vor zwei Jahren.

Nun aber gab er zu: „Knapp zwei Jahre nach den ersten Veröffentlichungen muss ich heute deutlich sagen, dass ich gewichtige neue Erkenntnisse hinzugewonnen habe und meine Einschätzungen sich in dieser Zeit auch verändert haben.“

Das Bistum Aachen verwies auch darauf, „dass das Dikasterium für die Gesetzestexte im Vatikan vor einigen Monaten ein Schreiben veröffentlichte, das sich zwar nicht explizit an das Bistum Aachen richtete, aber noch einmal den Persönlichkeitsschutz im Rahmen des geltenden Kirchenrechts herausstellte. Auch diesem der Weltkirche geltenden Schreiben trägt das Bistum Rechnung.“

In dem Schreiben vom September 2024 betonte Erzbischof Filippo Iannone OCarm, der damalige Präfekt dieses Dikasteriums, „dass in einigen Fällen die Schädigung des Rufes gerechtfertigt sein kann, z. B. um jedwede Gefahr oder Bedrohung für andere Personen oder die Gemeinschaft zu vermeiden. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass die Rufschädigung dann nicht gerechtfertigt werden könnte, wenn diese Gefahr vernünftiger Weise ausgeschlossen werden kann, wie dies dann der Fall ist, wenn der mutmaßliche Täter bei Anzeige schon verstorben ist. Hier gibt es weder einen legitimen noch angemessen Grund, um den Ruf verletzen zu dürfen.“

Bischof Helmut Dieser, seit 2016 für das Bistum Aachen zuständig, ist seit 2022 auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

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