Redaktion, 28 Januar, 2026 / 3:30 PM
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat die am Dienstag vorgestellten Vorschläge zur Sozialstaatsreform begrüßt, aber auch mögliche Kritikpunkte benannt.
„Für das ZdK sind soziale Gerechtigkeit, Solidarität und das Miteinander der Generationen als Grundprinzipien der katholischen Soziallehre die Maßstäbe für jede Sozialstaatsreform“, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. „Wenn diese Reformen konsequent und menschennah umgesetzt werden, könnte das manche Hürden kleiner machen und viele Prozesse beschleunigen“, wozu es ausreichende Mittel brauche.
Michael Wedell, der Sprecher des ZdK-Sachbereichs „Wirtschaft und Soziales“, forderte, die Reform müsse auch tatsächlich alle Gruppen erreichen: „Familien, Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, Ältere, Menschen mit Behinderungen – sie alle haben ein Recht auf Förderung und brauchen differenzierte Unterstützung, die ihre spezifischen Lebenslagen berücksichtigt.“
Auch der Aspekt der Digitalisierung sei „kein Selbstläufer. Er braucht Investitionen in barrierefreie Infrastruktur und Weiterbildung der Mitarbeitenden – sonst werden am Ende gerade jene nicht erreicht, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.“
Zur Sozialstaatsreform berichtete die Tagesschau: „Kern der Reform ist die Zusammenlegung der wichtigsten steuerfinanzierten Sozialleistungen in einem einheitlichen System. Ziel ist es, Sozialleistungen zu bündeln und besser aufeinander abzustimmen, Bürokratie für Bürger und Ämter abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einsetzung der Sozialstaatskommission geeinigt.“
„Das Bürgergeld – künftig einfach Grundsicherung genannt – soll stark vereinfacht werden“, hieß es. „Grundsätzlich soll die Grundsicherung mit Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden. Die Bündelung dieser steuerfinanzierten Leistungen soll aus vier Behörden zwei machen: eine für erwerbsfähige und eine für nicht erwerbsfähige Bedürftige.“
Mit Blick auf die Digitalisierung soll es darum gehen, über ein „digitales Sozialportal“ alle Leistungen zu verwalten: „Bürgerinnen und Bürger sollen dort Anträge online stellen, Bescheide erhalten und Nachweise hochladen können. Daten, die dem Staat bereits an einer Stelle vorliegen, wie etwa die Adresse beim Einwohnermeldeamt, sollen nicht mehr bei jedem neuen Antrag erneut eingegeben werden müssen. Der Datenaustausch zwischen den Behörden soll verbessert werden.“
Die Reform braucht indes Zeit – von Ende 2027 ist momentan die Rede. Und auch das Grundgesetz müsste eventuell geändert werden, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag schwierig werden könnte.
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