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Österreichs Bischöfe kritisieren Umdefinierung von Ehe, warnen vor Konsequenzen

Kardinal Christoph Schönborn bei der Pressekonferenz im Vatikan am 18. Januar 2016

Mit Kritik und Bedauern haben führende Vertreter der katholischen Kirche in Österreich auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) reagiert, den Ehebegriff umzudefinieren, damit auch homosexuelle Paare staatlich eine Ehe eingehen können. Doch es gab auch Lob für die Entscheidung.

"Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau", erklärte der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, gegenüber "Kathpress".

"Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit". 

Die Richter leisteten damit der Gesellschaft keinen Dienst und schadeten letzten Endes allen, so der Wiener Erbischof.

"Leidtragende sind die Kinder"

Bedauern äußerte der Familienbischof und St. Pöltener Oberhirte, Bischof Klaus Küng in einer Stellungnahme.

"Es schmerzt, dass sich die Bedeutung der Ehe als Verbindung von Mann und Frau nun nicht mehr im staatlichen Rechtsverständnis in ihrer Exklusivstellung als 'Keimzelle der Gesellschaft' ausdrückt".

Es gehe dabei nicht darum, die individuelle Lebensgestaltung der Menschen auf den Prüfstand zu stellen, so der Bischof. Es geht nicht darum, darüber zu sprechen wer wen liebt, sondern einzig um den Schutzcharakter, der der Verbindung von Mann und Frau zukomme. 

Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter sei "maßgeblich für die Identität und Persönlichkeitsentwicklung notwendig".

Deutlicher geworden sei nun auch der Unterschied des staatlichen und kirchlichen Eheverständnisses, erklärte Küng:

"Für die Kirche ist die Ehe zudem die Verbindung von Mann und Frau als Abbild des Schöpfers, die die Sexualität nicht willkürlich von Fortpflanzung trennt, sondern als ein Ganzes sieht."

Dieses theologische Grundverständnis lasse sich nicht "wegdiskutieren", so der Diözesanbischof. Daran hätten die Bischöfe auch am 12. November in einer gemeinsamen Erklärung erinnert.

Kritik der Katholischen Aktion 

Durch das Urteil ist die Kirche aufgerufen, "die Bedeutung und den Wert der sakramentalen Ehe ins Zentrum zu rücken und deutlich zu machen", kommentierte die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich, Gerda Schaffelhofer.

Das österreichische Verfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung ein wesentliches Merkmal der Ehe ignoriert, nämlich die Offenheit für gemeinsame Kinder, kritisierte die Katholische Aktion. Das Gericht sollte weniger Gesellschaftspolitik betreiben, als Gesetze auf deren Verfassungsgemäßheit zu überprüfen.

Kritisch äußerte sich auch der Katholische Familienverband. Präsident Alfred Trendl sagte laut einer Mitteilung auf "katholisch.at": 

"Die herausgehobene Stellung der Ehe ist nicht durch die sexuelle Orientierung gegeben, sondern durch die Offenheit für gemeinsame Kinder."

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Die Gerichtsentscheidung nehme er somit zwar zur Kenntnis, aber sei sie für ihn kaum nachvollziehbar, so Trendl. 

Er erwarte nun vom VfGH, dass er sich mit der gleichen Intensität um die Rechte der Kinder kümmert und darauf achtet, dass das nach UN- Kinderrechtskonvention bestehende Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, auch umgesetzt wird.  

Lob von Evangelischem Bischof 

Vertreter der evangelischen Kirche dagegen begrüßten das Urteil des Gerichtshofes. Bischof Michael Bünker erinnerte daran, dass die Ehe laut Martin Luther "ein weltlich Ding" sei, und geschmälert werde sie mit der Entscheidung nicht: "Im Gegenteil - sie wird noch einmal unterstrichen", so Bünker wörtlich.

Der Präsident der Caritas in Österreich, Michael Landau, erregte indessen mit einem Tweet Aufsehen, in dem er dem Verfassungsgerichtshof zuprostet:

 

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