Chur, 10 Dezember, 2018 / 9:37 AM
Am heutigen 10. Dezember, dem "Tag der Menschenrechte" jährt sich in diesem Jahr auch zum 70. Mal die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Aus diesem Anlass hat Bischof Vitus Huonder von Chur einen Text veröffentlicht, den CNA Deutsch im vollen Wortlaut dokumentiert.
Er starb unter der Folter:
Der selige Nicolò Rusca 1563-1618Liebe Brüder und Schwestern im Herrn,
es sei Pflicht der Pfarrer, die Schüler das Vaterunser, das Credo und die Zehn Gebote zu lehren. Das war der Inhalt eines Erlasses der Regierung der Drei Bünde aus dem Jahr 1597. Er galt auch für die damaligen Untertanengebiete der Drei Bünde, daher ebenso für das Veltlin. Das allein vermochte keinen Argwohn zu wecken. Denn es gehörte nach der Auffassung der damaligen Zeit zur Aufgabe von Behörden, den religiösen Glauben der Bürger zu fördern. In der Tat ist ja der Glaube eine Schule des Geistes und der Seele und veredelt den Menschen. Der Glaube gibt Herzensbildung. Die Herzensbildung wiederum führt zu einem guten, friedlichen Zusammenleben der Bürger. Daran muss eine Regierung interessiert sein.
Wenn wir genauer hinschauen, stellen wir allerdings im erwähnten Erlass nicht so sehr die Sorge um eine religiöse Erziehung fest, sondern das Unbehagen gegenüber einer katholischen Unterweisung. Denn Vaterunser, Credo und die Zehn Gebote waren nach den reformatorischen Auseinandersetzungen sozusagen noch gemeinsamer „Lehrstoff“. Was hingegen nicht sein durfte, war die Vermittlung eigens katholischer Glaubensinhalte, vor allem die Lehre über die heilige Eucharistie und über das Sakrament der Beichte, ebenso die Einführung in die Weisungen der Kirche (Gebote der Kirche). Verpönt waren Disputationen, welche es erlaubten, Klärung betreffend die katholische Lehre zu geben, auf diese Weise Missverständnisse auszuräumen und den Glauben zu festigen. Derartige Maßnahmen zu verhindern, war das Ziel der erwähnten Anordnung. Entschieden stellte man sich vor allem auch gegen jede Praxis der Konversion.
Der selige Nicolò Rusca, Erzpriester von Sondrio im Veltlin, Untertanengebiet der Drei Bünde, sah dies anders. Er war überzeugt, dass sich Fragen des Glaubens und Weltanschauung nur im Dialog lösen lassen, nicht durch Anwendung von Macht und Gewalt, erst recht nicht mit Waffen und Krieg. Vielmehr braucht es die Möglichkeit, den überkommenen Glauben darzulegen, zu erläutern und zu verteidigen. Es braucht einen Austausch der Gedanken. Daher muss dem Bürger die Freiheit zugestanden werden, Anordnungen einer Regierung gegen eine Glaubenspraxis, gegen eine Glaubensüberzeugung ganz allgemein zu hinterfragen. Ja, der Bürger ist dazu sogar verpflichtet.
Eine starke Behinderung bei der Ausübung der Glaubensfreiheit waren die Vorkehrungen der Regierung gegen den zuständigen Oberhirten des Gebietes, in welchem der Selige tätig war. Sondrio gehörte zur Diözese Como. Das ist heute noch der Fall. Seit 1576 verbot ein Regierungsentscheid allen ausländischen Priestern, so auch dem Bischof von Como, das Betreten der Talschaft. Das bedeutet: Der Bischof wurde daran gehindert, in einem Teil seines Bistums sein Amt auszuüben. Ein weiteres Beispiel für die Einschränkung der Glaubensfreiheit bestand darin, dass dem Veltliner Klerus 1618 unter Androhung von Geldstrafen verboten wurde, an einer Synode in Como teilzunehmen. Aufgabe der Synode wäre die Erneuerung des katholischen Lebens gemäß den Anordnungen des Konzils von Trient gewesen. Sie war nicht auf Umsturz und Deregulierung aus, sondern wollte Überkommenes und Gewachsenes erklären, ordnen und pflegen.
Nicolò Rusca war immer ein Befürworter der freien Meinungsäußerung und des Dialogs. Nun wurde in Sondrio Anfang 1618 eine Lateinschule errichtet, welche beiden Konfessionen offenstand, in Wirklichkeit aber die Schüler vom Unterricht im katholischen Glauben fernhalten sollte. Dagegen trat der Erzpriester wortgewandt auf. Er vermochte die Familien davon zu überzeugen, ihre Kinder und Jugendlichen nicht an dieser Stätte ausbilden zu lassen. So konnte die Schule ihr Ziel nicht erreichen.
Da der Erzpriester von Sondrio der Regierung schon längere Zeit nicht genehm war, wurde diese schulische Angelegenheit zum Anlass der Festnahme von Nicolò Rusca. In der Nacht des 24. Juli 1618 umzingelten 60 bewaffnete Männer das Pfarrhaus, bemächtigten sich des Priesters, banden ihn rückwärts auf einem Lasttier fest und führten ihn in einem äußerst beschwerlichen Zug nach Chur. Dort ließ man ihn während längerer Zeit in einem Estrich einsperren. Schließlich überführte man ihn zum so genannten Strafgericht nach Thusis. Der Prozessbeginn wurde auf den 1. September 1618 festgelegt. Der Selige sollte wegen Beihilfe am weit zurückliegenden Mord am protestantischen Pastor von Morbegno, Scipione Calandrino, im Jahre 1590 verurteilt werden. Rusca wies die Anklage zurück. Mit Calandrino verband ihn der sachliche, geistige, aber auch freundschaftliche Austausch über theologische Fragen, ebenso ein Austausch von Büchern. Weiter wurde ihm Rebellion gegen die Regierung vorgeworfen. Immer erklärte er sich als unschuldig. Um ein Geständnis des Priesters zu erzwingen, ließ ihn das Gericht in grausamer Weise foltern. Daran starb er am 4. September 1618. Gleich vor Ort vergrub, besser verscharrte man seinen Körper. Im Sommer 1619 wurden seine Gebeine ausgegraben und ins Klosters Pfäfers gebracht und erst 1845 zum Wallfahrtsort Sassela im Veltlin überführt, 1852 schließlich in die Kollegiatkirche von Sondrio. Am 21. April 2013 fand dort die feierliche Seligsprechung statt, auch in Anwesenheit des Bischofs von Chur.
Der Tag der Menschenrechte ist sicher dazu geeignet, die Frage der Gewissens- und Religionsfreiheit auf dem Hintergrund des Martyriums des seligen Nicolò Rusca neu zu reflektieren. Denn auch heute, 400 Jahre danach, werden viele Menschen weltweit wegen ihres Glaubens verfolgt und misshandelt. Es ist unsere Pflicht, uns für ihre Rechte einzusetzen.
Auch in unseren Regionen und Gegenden, auch in innerkirchlichen Strukturen, besteht ein gesellschaftlicher Druck in Fragen der Weltanschauung und der Religion, welcher das Menschenrecht auf Gewissens- und Religionsfreiheit beschneidet. Dieser Druck führt zur Diskriminierung und Stigmatisierung, wenn Personen oder Gemeinschaften sich der herrschenden Mehrheitsstimmung verweigern. Dies kann zu Diskriminierung führen: etwa bei einer Ärztin, die sich aus Gewissensgründen gegen Abtreibungen stellt, einer Lehrerin, die in einem Gespräch unter Kollegen zur Sexualmoral der Kirche steht oder bei einem Mann, der einen Leserbrief gegen die „Ehe für alle“ publiziert und deshalb gesellschaftlich ausgegrenzt wird. In ganz Westeuropa gibt es derzeit eine „höfliche“ Christenverfolgung, wie Papst Franziskus es nennt. Wer immer den „sogenannten modernen und aufgeklärten Gesetzen nicht folgt oder diese nicht in der eigenen Gesetzgebung haben will, wird angeklagt und auf höfliche Weise verfolgt“. Das raube dem Menschen seine Freiheit, „auch diejenige der Ablehnung aus Gewissensgründen“ (Predigt in der Morgenmesse vom 12. April 2016).
Der selige Nicolò Rusca möge uns in dieser unserer Situation heute einen festen Glauben erbitten, den Mut zu Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit, und eine Liebe, die unsere Gemeinschaften im Geiste Christi aufzubauen vermag, die immer auch zum Verzeihen bereit ist. Leitlinie kann uns sein Wort sein: „Hasset die Fehler, liebet jene, die fehlen“.
Mit diesem Gedanken möchte ich schliessen und allen Gottes Hilfe und Segen wünschen
+ Vitus Huonder
Bischof von Chur
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