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Krisengipfel: Papst schlägt 21 Maßnahmen vor

Papst Franziskus spricht zu den Teilnehmern des Krisengipfels im Vatikan am 21. Februar 2019

Papst Franziskus hat den Teilnehmern des Missbrauchsgipfels im Vatikan eine Liste von 21 Maßnahmen vorgelegt, welche die Bischöfe im Anschluss an das Treffen ergreifen könnten.

Der Pontifex sagte in der Eröffnungsrede vom 21. Februar, dass die Kriterien von verschiedenen Bischofskonferenzen formuliert und von ihm in die Liste aufgenommen wurden, und erklärte, dass sie "Leitlinien zur Unterstützung unserer Reflexion" und "ein einfacher Ausgangspunkt" seien.

CNA Deutsch dokumentiert die 21 Punkte in einer eigenen Übersetzung. 

  1. Erstellung eines praktischen Handbuchs, in dem die Schritte beschrieben werden, die von den Behörden in den entscheidenden Momenten, in denen ein Fall auftritt, zu unternehmen sind.

  2. Einführung von Anlaufstellen, zu denen ausgebildete und erfahrene Personen gehören, die zunächst die Fälle der mutmaßlichen Opfer anhören und einschätzen können.

  3. Festlegung der Kriterien für die direkte Beteiligung des Bischofs oder des Ordensoberen.

  4. Implementierung gemeinsamer Verfahren für die Prüfung von Vorwürfen, den Schutz der Opfer und das Recht auf Verteidigung der Angeklagten.

  5. Benachrichtigung der Zivilbehörden und höhere kirchliche Behörden entsprechend zivilrechtlicher wie kirchenrechtlicher Vorschriften.

  6. Regelmäßige Überprüfung der Protokolle und Vorschriften zum Schutz des Lebensumfelds von Minderjährigen in allen pastoralen Räumen: Vorschriften und Richtlinien, die auf den integrierten Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe aufbauen, damit das Handeln der Kirche in dieser Angelegenheit im Einklang mit ihrer Sendung steht.

  7. Festlegung spezifischer Vorschriften für den Umgang mit Vorwürfen gegen Bischöfe.

  8. Sicherstellung der Begleitung, des Schutzes und der Behandlung der Opfer, einschließlich aller notwendigen Unterstützung für eine vollständige Heilung.

  9. Sensibilisierung für die Ursachen und Folgen des sexuellen Missbrauchs durch die ständige Fortbildung von Bischöfen, Ordensoberen, Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern.

  10. Eröffnung von Wegen der seelsorglichen Begleitung durch Missbrauch verletzter Gemeinschaften sowie von Buße und Heilung für Täter.

  11. Zusammenarbeit mit allen Menschen guten Willens und Betreibern der Massenmedien, echte Fälle falscher Beschuldigung und Verleumdung zu erkennen und unterscheiden sowie Ärger und Unterstellungen, Gerüchte und üble Nachrede zu vermeiden (vgl. die Rede von Papst Franziskus vor der Römischen Kurie vom 21. Dezember 2018).

  12. Anhebung des Mindestalters für die Ehe auf sechzehn Jahre.

  13. Festlegung von Bestimmungen, anhand derer Laiensachverständige an Untersuchungen beteiligt werden, sowie an der Beurteilung kirchenrechtlicher Verfahren in Fällen von sexuellem Missbrauch beziehungsweise Machtmissbrauch.

  14. Recht auf Verteidigung: Der Grundsatz des Naturrechts und des Kirchenrechts der Unschuldsvermutung muss ebenfalls gewahrt bleiben, bis die Schuld des Angeklagten nachgewiesen ist. Daher ist es notwendig zu verhindern, dass Listen von Angeklagten vor dem Ermittlungsverfahren und der endgültigen Verurteilung veröffentlicht werden, auch von Bistümern.

  15. Wahrung der traditionellen Verhältnismäßigkeit der Strafe in Bezug auf die begangene Straftat. Priester und Bischöfe, die sich des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen schuldig gemacht haben, müssen ihres Dienstes enthoben werden.

  16. Einführung von Verhaltensregeln für Seminaristen und Kandidaten für das Priestertum oder das Ordensleben. Sicherstellung von Aus- und Fortbildungsprogrammen um menschliche, spirituelle und psychosexuelle Reife zu gewährleisten, wie auch in zwischenmenschlichen Beziehungen und im Verhalten.

  17. Sicherstellung psychologischer Bewertungen von Kandidaten für das Priestertum und das geweihte Leben durch qualifizierte und anerkannte Experten.

  18. Richtlinien für die Versetzung eines Seminaristen oder Ordensanwärters von einem Priesterseminar in ein anderes sowie eines Priesters oder Ordensangehörigen von einem Bistum oder einer Gemeinde in eine andere festlegen.

  19. Verabschiedung verbindlicher Verhaltenskodexe für alle Geistlichen, Ordensleute, Mitarbeiter und Freiwilligen, um angemessene Grenzen in persönlichen Beziehungen festzulegen. Präzise Angaben zu den notwendigen Anforderungen an Mitarbeiter und Freiwillige machen und deren Führungszeugnisse überprüfen.

  20. Darlegung aller Informationen und Daten über die Gefahren von Missbrauch und seine Auswirkungen, wie man Anzeichen von Missbrauch erkennt und wie man mutmaßlichen sexuellen Missbrauch meldet. All dies muss in Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern, Fachleuten und Behörden geschehen.

  21. Sofern noch nicht der Fall: Einrichtung einer Anlaufstelle, die für Betroffene, die Verbrechen melden wollen, leicht erreichbar ist. Eine solche Anlaufstelle sollte eine gewisse Autonomie gegenüber der lokalen kirchlichen Autorität haben und Fachpersonen (Geistliche und Laien) umfassen, die wissen, wie die Kirche mit Personen umgeht, die durch das inakzeptable Verhalten von Geistlichen verletzt worden sind.

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