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Berufungsgericht: Richterin ignorierte mit Abtreibungsurteil Menschenrechte

Der Sitz des Obersten Gerichtshofs im Vereinigten Königreich: Die Middlesex Guildhall in Westminster

Die britische Justiz hat den Wortlaut der Gerichtsentscheidung veröffentlicht, mit dem die Zwangsabtreibung des Kindes einer behinderten Frau verhindert wurde.

Das berichtet CNA, die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.

Die Entscheidung, die am 11. Juli veröffentlicht wurde, zeigt, dass die Frau nur noch wenige Stunden bis zur Abtreibung hatte, als das Berufungsgericht den Fall verhandelte.

Am 21. Juni hatte die Richterin Nathalie Lieven vom Court of Protection entschieden, dass eine 24-jährige Frau, die vor Gericht als AB identifiziert wurde, ihr Kind abtreiben lassen müsse. Weder AB, die zu diesem Zeitpunkt in der 22. Schwangerschaftswoche war, noch ihre Mutter – im Urteil als "CD" bezeichnet— wollten eine Abtreibung. Sowohl CD als auch AB sind gläubige Katholiken und Mitglieder der nigerianischen Volksgruppe der Igbo.

Der britische Court of Protection verhandelt Fälle, die Menschen mit verminderter Zurechnungsfähigkeit. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung von Richterin Lieven nur drei Tage später auf – am 24. Juni – und stellte fest, dass Lievens Entscheidung sowohl die Wünsche der Mutter und Sozialarbeiterin von AB missachtete als auch gegen ihre Menschenrechte verstieß.

"[Die Mutter und die Sozialarbeiterin] kennen beide AB besser, als es die beurteilenden Psychiater trotz der langen, fürsorglichen und sorgfältigen Beurteilungen, die sie durchgeführt hatten, konnten. Die Richterin hatte die Expertenbeweise der Psychiater auf der einen Seite und die Ansichten derjenigen, die AB am besten kennen, auf der anderen Seite, aber sie wog diese nicht ab”, so die drei Berufungsrichter in ihrem Urteil.

Lady Justice King schrieb die Urteilsbegründung für das dreiköpfige Richtergremium. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass Lieven "über das hinausging, was die Beweislage rechtfertigen hätte können".

Im Urteil des Berufungsgerichts wird AB als "eine 24-jährige Frau mit mittlerer Lernschwäche" beschrieben, die geistig auf der Ebene eines Mädchens im Alter von 6-9 Jahren sei. herausforderndes Verhalten und Funktionen auf einer Ebene zwischen 6 und 9 Jahren aufweist". AB soll auch eine affektive Störung haben, für die sie medizinisch behandelt wird.

"Mag sein, dass man objektiv von einer unklugen Entscheidung für AB sprechen kann, wenn sie ihr Kind bekommt, ein Baby, auf das sie nie selbst aufpassen kann und das nicht in ihrer Obhut bleiben wird", schloss Richterin King.

"Aber da sie die Situation versteht, will AB ihr Baby. Diejenigen, die ihr Bestes wissen... glauben, dass es im besten Interesse von AB ist, mit der Schwangerschaft fortzufahren", fuhr sie fort.

"[Lievens] Schlussfolgerung darüber, was im besten Interesse von AB war, war im Wesentlichen in den medizinischen Beweisen verankert. Meiner Meinung nach haben diese medizinischen Beweise an sich nicht überzeugend gezeigt, dass eine so tiefgreifende Intervention notwendig ist."

Zudem habe Richterin die Menschenrechte der behinderten Mutter nicht adäquat berücksichtigt. Auch jemand, der vor dem Gesetz nicht mündig ist, habe Rechte und Freiheiten. „Die Wünsche und Gefühle, Überzeugungen und Werte von Menschen mit einer geistigen Behinderung sind für sie genauso wichtig wie für alle anderen, und vielleicht sogar wichtiger."

Für den Fall, dass die Abtreibung auch vom Berufungsgericht akzeptiert und angeordnet würde, hatten Ärzte eine Puppe vorbereitet, mit der sie AB trösten wollten, wie CNA Deutsch berichtete.

Es wird angenommen, dass AB während eines Familienbesuchs in Nigeria über Weihnachten schwanger geworden ist. Es ist unbekannt, wer der Vater des Kindes ist, und es wird von allen Parteien eingeräumt, dass sie nicht in der Lage ist, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu haben.

Auch wenn die Berufungsrichter der Entscheidung Lieven widersprochen haben: In der Urteilsbegründung wird betont, dass Richter dennoch in gewissen Fällen eine Abtreibung anordnen können.

Clare McCarthy, eine Sprecherin der Lebensschutzorganisation Right to Life UK, kommentierte, dass diese Aussage eine erschreckende Erinnerung daran sei, dass britische Gerichte über Leben und Tod entscheiden können.

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