Vatikanstadt, 20 März, 2020 / 6:33 PM
Ostern kann auch in der Coronavirus-Pandemie nicht verschoben werden, aber die Fußwaschung am Gründonnerstag zum Beispiel kann entfallen, und Prozessionen verschoben werden: Die vatikanische Liturgie-Behörde hat am heutigen Freitag per Dekret konkrete Richtlinien für Bischöfe und Priester zur Feier der Karwoche, des Triduums und der Osterliturgie während der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht.
Hier lesen Sie den Wortlaut des Dekrets (PDF).
Das Dokument empfiehlt den Bischöfen der Kirche in aller Welt, alle liturgischen Feiern, die verschoben werden können, zu verschieben. Es zeigt auch auf, wie Priester und Bischöfe Feiern, die nicht verschoben werden können, – wie Ostern – zelebrieren können.
Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin veröffentlichte diese Angaben nach Anfragen mehrerer Bischöfe.
Das Dekret wurde vom Präfekten der Kongregation, Kardinal Robert Sarah, und dem Sekretär Erzbischof Arthur Roche unterzeichnet und "im Auftrag des Papstes nur für das Jahr 2020" autorisiert – was bedeutet, dass die Empfehlungen in den kommenden Jahren nicht mehr greifen werden.
"Ostern ist das Herzstück des gesamten liturgischen Jahres und nicht nur ein Fest unter anderen", heißt es in dem Dokument, und dass das Ostertriduum "nicht auf eine andere Zeit verschoben werden kann".
Das Dokument der Kongregation besagt auch, dass der Bischof allerdings die Möglichkeit hat, die Chrisam-Messe der Karwoche zu verschieben.
Das Ostertriduum besteht aus den drei Tagen vor und einschließlich des Ostersonntags. Es beginnt am Gründonnerstag bei Sonnenuntergang und endet am Sonnenuntergang des Ostersonntags.
Das Dekret ordnet an, dass an den Orten, an denen es Einschränkungen seitens der zivilen und kirchlichen Behörden gibt – so zum Beispiel in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol – der Bischof im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz die Liturgien des Ostertriduums in der Kathedrale und die Priester der Diözese die Liturgien in ihren Pfarreien ohne die physische Anwesenheit der Gläubigen feiern dürfen.
"Die Gläubigen sollten über die Zeiten der Feier informiert werden, damit sie sich in ihren Häusern im Gebet vereinen können", heißt es. Live-Übertragungen im Fernsehen oder Internet werden ausdrücklich empfohlen.
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Die Diözesen und Bischofskonferenzen sollten zudem Ressourcen zur Verfügung stellen, um Familien und Aleinstehende im persönlichen Gebet zu unterstützen, fügt das Dekret hinzu.
Alle Priester können die Gründonnerstagsmesse an einem dafür geeigneten Ort ohne Öffentlichkeit feiern – die Fußwaschung kann weggelassen werden, erklärt das Dekret.
Das Allerheiligste Altarsakrament soll im Tabernakel verbleiben, so der Vatikan weiter.
Am Karfreitag soll in der Feier vom Leiden und Sterben Christi besonders für die Toten und Kranken sowie alle Betroffenen der Epidemie gebetet werden.
In der Osternacht gibt es kein Osterfeuer und keine Prozession – statt dessen wird die Kerze einfach feuerlich entzündet, und bis auf die Erneuerung des Taufversprechens fallen weitere Teile der Taufliturgie aus.
(Die Geschichte geht unten weiter)
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Prozessionen und andere Andachten der Volksfrömmigkeit, die normalerweise während der Karwoche und des Ostertriduums stattfinden, können vom Diözesanbischof auf andere Tage im Jahr, wie den 14. und 15. September, übertragen werden, heißt es weiter.
Hannah Brockhaus trug zur Berichterstattung bei.
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