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12 Monate auf Bewährung wegen Kinderpornografie für Priester im Bistum Fulda

Justitia (Illustration)

Das Amtsgericht Gelnhausen hat am Dienstag einen Priester des Bistums Fulda wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Das berichtet die "Fuldaer Zeitung". Der Geistliche sei zur Hauptverhandlung nicht erschienen. 

Medienberichten zufolge hatte der 52-Jährige 2.100 kinder- und jugendpornografische Bilder auf mehreren Computern gespeichert. 

Wie das Bistum Fulda mitteilt, hatte es den Pfarrer bereits Ende Januar von allen Ämtern beurlaubt. Damals hatte die Staatsanwalt Hanau das Bistum darüber informiert, dass es gegen den Pfarrer aus dem Mainz-Kinzig-Kreis ermittle.

Bereits 2004 sei der Geistliche wegen einer "Anschuldigung sexueller Beleidigung" gegen ihn zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt und nach einer Therapie "unter Auflagen" wieder als Priester eingesetzt worden.

Der Fuldaer Bischof Michael Gerber teilte mit, er habe bereits im Herbst 2019 "im Rahmen der Begleitung" des Pfarrers ein erneutes psychologisches Gutachten beauftragt. Gerber sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe "umso erschütterter" gewesen, dass es "nicht einmal im Kontext der Vorbereitungen dieses Gutachtens einen Hinweis des Pfarrers auf das laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft beziehungsweise die damit verbundenen Anschuldigungen gab", teilte das Bistum mit.

Nun hat das Amtsgericht den Priester nicht nur für den Besitz von Kinderpornografie verurteilt, sondern auch wegen Nötigung und Beleidigung. Über Social Media soll der Geistliche Minderjährige aufgefordert haben, sich zu entkleiden. Ein Mädchen habe schließlich ihre Eltern informiert, die daraufhin die Polizei alarmierten. 

Wie die "KNA" berichtet, muss der Verurteilte an die Jugendliche durch das Urteil 800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem muss er eine schon begonnene Therapie fortsetzen. Die zwölfmonatige Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit ist auf vier Jahre angelegt.

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