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Europäisches Gericht lehnt Antrag von Eltern einer Zweijährigen auf Lebenserhaltung ab

Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

Die Eltern eines zweijährigen Mädchens haben diese Woche ihre Anrufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren, mit dem sie verhindern wollten, dass  ein britisches Krankenhaus die lebenserhaltende Behandlung ihrer Tochter beendet.

In einem Schreiben an die Eltern von Alta Fixsler vom 2. August teilte das Gericht mit, dass es nach einem britischen Gerichtsurteil, wonach die lebenserhaltende Behandlung ihrer Tochter gegen ihren Willen eingestellt werden kann, nicht eingreifen werde.

David Foster, der Anwalt der Familie, erklärte gegenüber der BBC, dass die Eltern von der Antwort des Europäischen Gerichtshofs "extrem enttäuscht" seien.

"Wir denken über unsere nächsten Schritte nach. Der Rechtsweg ist abgeschlossen, aber es besteht immer noch die Möglichkeit, dass eine Einigung erzielt werden kann", sagte er.

Die Eltern von Alta, die chassidische Juden sind, zogen 2014 in das Vereinigte Königreich. Ihre Tochter wurde am 23. Dezember 2018 geboren, acht Wochen zu früh und mit einer schweren hypoxisch-ischämischen Hirnverletzung.

Der Manchester University NHS Foundation Trust, der Alta seit ihrer Geburt mit mechanischer Beatmung und einer Ernährungssonde behandelt hat, hatte sich an den High Court gewandt, nachdem die Eltern nicht mit dem Vorschlag einverstanden waren, die lebenserhaltende Behandlung abzubrechen und das Kind in die Palliativmedizin zu verlegen.

Die Ärzte sind der Ansicht, dass Alta keine Aussicht auf Heilung hat und unter ständigen Schmerzen leidet, während ihre Eltern nicht zustimmen, dass sie ständige Schmerzen hat, und erklären, dass sie als chassidische Juden die Unantastbarkeit des Lebens für einen grundlegenden Grundsatz halten.

Am 9. Juli bestätigte das Berufungsgericht in London eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 28. Mai, wonach es "nicht im besten Interesse von Alta ist, dass die lebenserhaltende medizinische Behandlung fortgesetzt wird".

Den Eltern gelang es nicht, das Urteil beim Supreme Court, der letzten Berufungsinstanz in Großbritannien für Zivilrechtsfälle, aufzuheben.

Daraufhin versuchten sie, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, ein internationales Gericht, das die Europäische Menschenrechtskonvention auslegt, die auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union weiterhin gilt.

Der Fall hat internationales Aufsehen erregt, da Altas Eltern israelische Staatsbürger sind und ihr Vater auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt.

Krankenhäuser in Israel und den USA haben angeboten, die Zweijährige zu behandeln, und US-Senatoren haben sich in den Fall eingemischt.

Ein Bioethiker sagte am 5. August, dass es ein "grundlegendes Problem" in den jüngsten britischen Gerichtsurteilen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei Kindern gegen den Willen der Eltern gebe.

David Albert Jones, Direktor des Anscombe Bioethics Centre in Oxford, England, kommentierte: "Ein grundlegendes Problem in diesen Fällen ist die Vorstellung, dass es nur eine Option geben kann, die im besten Interesse des Kindes liegt, weil es logischerweise nur eine beste Option geben kann."

"Der Richter versucht daher, unabhängig von den Wünschen der Eltern zu ermitteln, was für das Kind am besten ist. Dieser Ansatz beruht jedoch auf der falschen utilitaristischen Vorstellung, dass moralische Abwägungen eine Sache mathematischer Berechnungen sind".

"Im Gegenteil: Moralische Entscheidungen sind typischerweise Entscheidungen zwischen Optionen, die auf unterschiedliche Weise gut sind, wobei es mehrere Optionen gibt, die mit der Tugendhaftigkeit vereinbar sind, und keine davon in jeder Hinsicht 'die beste' ist."

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Jones sagte, der Fall von Alta Fixsler sei in gewisser Hinsicht ähnlich wie die Fälle von Charlie Gard, Alfie Evans, Tafida Raqeeb und Pippa Knight.

"Dies sind alles Fälle, in denen das medizinische Team, das sich um ein schwer krankes Kind kümmerte, die lebenserhaltende Behandlung abbrechen wollte, während die Eltern eine Fortsetzung der Behandlung wünschten".

Jones argumentierte, dass sich die Richter in solchen Fällen darauf konzentrieren sollten, ob die Wünsche der Eltern vernünftig sind und welche Auswirkungen sie auf das Kind haben würden.

Er sagte: "Die Frage, die sich Richter stellen sollten, lautet nicht 'Was würde ich tun, wenn ich der Elternteil dieses Kindes wäre?', sondern 'Ist die Entscheidung der Eltern in diesem Fall vernünftig, oder setzt sie das Kind in unangemessener Weise der Gefahr aus, Schaden zu erleiden?'"

Der Bioethiker stellte fest, dass die Religion in drei der Fälle eine wichtige Rolle spielte: bei Alfie Evans (Katholizismus), Tafida Raqeeb (Islam) und Alta Fixsler (Judentum).

Aus katholischer Sicht sei das Hauptthema jedoch nicht die Religion an sich, sagte er.

"Vielmehr geht es um die Verantwortung und damit um das natürliche Recht der Eltern, nach dem Subsidiaritätsprinzip Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen", sagte er.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt einen "Ermessensspielraum" an, damit die Länder ihren Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nachkommen können.

"Das gleiche Prinzip sollte die Art und Weise bestimmen, wie englische Richter die Entscheidungen von Eltern über das Wohl ihres Kindes betrachten, was derzeit jedoch nicht der Fall ist", schlug Jones vor.

"Nach katholischen Grundsätzen ist die moralische Entscheidung nicht nur eine Frage des Ziels und des Zwecks einer Handlung, sondern auch der Umstände."

"Bei Entscheidungen über eine lebenserhaltende Behandlung ist der Nachweis, dass die Behandlung selbst Schmerzen oder Leiden verursacht, ein moralisch relevanter Umstand. Er ist ein Grund, diese Behandlung nicht durchzuführen, insbesondere wenn die Aussichten auf einen Nutzen begrenzt sind."

Abschließend sagte Jones, es sei bemerkenswert, dass sich Eltern und medizinisches Fachpersonal in den meisten Fällen über den Verlauf der Behandlung schwer kranker Kinder einig seien.

Wenn es zu Konflikten komme, sei es wichtig, dass die Gerichte die Entscheidungen der Eltern respektierten, es sei denn, sie würden zu einem erheblichen Schaden führen.

"Ob ein solches Vorgehen eines Gerichts in einem bestimmten Fall gerechtfertigt ist, hängt entscheidend von den Umständen ab", schrieb er. "Und selbst wenn ein solches Vorgehen des Gerichts gerechtfertigt ist, stellt die Unfähigkeit von Ärzten und Eltern, eine gemeinsame Meinung zu finden, ein Kommunikationsdefizit und einen Vertrauensbruch dar.

"Wenn man den Eltern die Entscheidung wegnimmt, kann das ihren Kummer nur verstärken.

 

Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original.

 

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