Dass Fußnoten zu lebhaften Diskursen anregen, wissen wir spätestens seit dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben "Amoris laetitia". Die Debatte über die Fußnote 351 hält noch immer an. Papst Franziskus wünschte sich eine Erneuerung der Ehekatechese und eine vertiefte Vorbereitung junger Paare. Er meinte damit nicht ein Nachdenken über Segensformen für Menschen, die in besonderen Beziehungen verbunden sind, sondern Frauen und Männer, die auf das Sakrament der Ehe zugehen möchten. Wurde dieser Appell von Franziskus beachtet? Natürlich gibt es lobenswerte, positive Ausnahmen, so wie etwa das "Kolping-Journal" der Diözese Hildesheim, in dem jüngst ein sehr lesenswertes Interview mit Prälat Dr. Helmut Moll geführt wurde – über die Schönheit der Ehe und das Vorbild heiliger Ehepaare.   

Zurück zu den Fußnoten. Einen besonderen Akzent setzte auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. in seinem Brief vom 22. Oktober 2019 anlässlich des 50. Jubiläums der "Internationalen Theologische Kommission", als er sich zu der kontrovers diskutierten Frage des Diakonates der Frau äußerte. Benedikt schreibt: "In ultima analisi, la questione doveva essere decisa sul piano dottrinale." Stefan von Kempis bietet folgende Übersetzung an: "Letztlich musste die Frage lehrmäßig entschieden werden." Nun liegt seit wenigen Tagen eine Fassung vor, die Klarheit bietet: "Die Frage müsse letztlich vom Lehramt entschieden werden." Die verbindliche Entscheidung des Lehramtes hierzu steht nämlich noch aus. Oder kennen Sie eine päpstliche Verfügung hierzu? In dem von Benedikt zitierten Schreiben wird von einem "Desiderat" gesprochen: "Was die Ordination von Frauen zum Diakonat betrifft, sei angemerkt, dass sich aus dem bisher Dargelegten zwei wichtige Hinweise ergebenen: 1. Die Diakonissen, die in der Überlieferung der frühen Kirche erwähnt werden, sind – entsprechend dem, was der Ritus der Einsetzung und die ausgeübten Funktionen nahe legen – nicht schlicht und einfach mit den Diakonen gleichzusetzen; 2. die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und der Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des II. Vatikanum und die nachkonziliare Lehre des Lehramts. Im Licht dieser Momente, die in der vorliegenden historisch-theologischen Untersuchung herausgestellt wurden, kommt es dem Amt der Unterscheidung, das der Herr in seiner Kirche eingerichtet hat, zu, sich mit Autorität zu dieser Frage zu äußern."

Einige österreichische Diakone fühlten sich gemeinsam mit ihren Ehefrauen dazu berufen, das "Wiener Neustädter Manifest" zu unterzeichnen: "Wenn die Kirche nach dem Vorbild Jesu eine dienstbereite Gemeinschaft von Menschen sein und bleiben will, darf sie nicht die Hälfte der Menschen nur wegen ihres Geschlechts von diesem lebenswichtigen Amt der Kirche ausschließen. Wir Ständigen Diakone in Österreich sind davon überzeugt, dass diese Öffnung des Ständigen Diakonats für Frauen eine nicht länger aufschiebbare Notwendigkeit ist." Diese Erklärung zeugt von einem bemerkenswerten Selbstbewusstsein. Jedem Menschen, so auch jedem Gotteskind steht es frei, Wünsche zu hegen und zu äußern. Ob aber stets der Heilige Vater der geeignete Adressat für jeden unserer Wünsche ist? Der Papst ist bekanntlich zum Stellvertreter Christi auf Erden bestellt, nicht zur "guten Fee".

Jeder getaufte Christ – ob Mann oder Frau – ist zum diakonischen Dienst in der Welt von heute berufen: "Die Taufe erteilt die Aufgabe des diakonein jedem Christen, der dank seiner Teilhabe an der diakonia, leitourgia und martyria der Kirche Mitarbeiter ist am Dienst Christi für das Heil der Menschen. Und da alle Glieder des Leibes Christi sind, müssen alle einander Diener werden mit den Charismen, die sie empfangen haben zum Aufbau der Kirche und zur Erbauung der Brüder im Glauben und in der Liebe." Das gilt insbesondere für die Apostel und ihre Nachfolger im bischöflichen Dienst: "Auf radikal andere Weise als die Herrscher und Mächtigen dieser Welt, die ihre Macht missbrauchen und die Menschen unterdrücken und ausbeuten, muss der Jünger bereit sein, diakonos und doulos aller zu werden."

Das vatikanische Dokument "Der Diakonat: Entwicklung und Perspektiven" von 2002, ins Deutsche übersetzt im Jahr 2003, ist ein anspruchsvoller Text, der zur Klärung mancher auch heute noch virulenten Fragen viel beitragen kann. Der Text, der am 30. September 2002 vom damaligen Präfekten der Glaubenskongregation Joseph Kardinal Ratzinger autorisiert wurde, ist lehrreich und lesenswert. An dieses Dokument hat Benedikt XVI. mit seiner Fußnote erinnert. Auch dieses Schriftstück wäre für all jene Schwestern und Brüder im Glauben, die synodal unterwegs sind, lesenswert, vielleicht sogar eine – um die österreichischen Diakone und ihre Ehefrauen zu zitieren – "nicht länger aufschiebbare Notwendigkeit". In der gläubigen Demut, im Vertrauen auf unseren Herrn Jesus Christus und in der Liebe zu Seiner Kirche können wir alle noch wachsen und reifen.   

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