Im Erzbistum Hamburg finden wegen der Corona-Krise vorerst weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste statt. Wie das Erzbistum am Donnerstag mitteilte, stünden die Bestimmungen in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg und Schleswig-Holstein noch nicht fest, da erst in den kommenden Tagen Verhandlungen geführt werden.
In den deutschsprachigen Ländern könnten schon bald wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein. Während es in Österreich und der Schweiz schon ein konkretes Datum für erste Lockerungen gibt, verdichten sich auch in Deutschland die Anzeichen, dass die heiligen Messen bald wieder von Gläubigen besucht werden können.
Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut für eine Lockerung des momentanen Gottesdienst-Verbotes ausgesprochen. Wie der Kölner Erzbischof am Freitag gegenüber CNA Deutsch sagte, müssten dazu die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Bischof Stefan Oster hält das momentane Verbot von öffentlichen Gottesdiensten für sinnvoll. In einem Videobeitrag erinnerte der Passauer Hirte an die vergangenen Krisenzeiten der Kirche und ermutigte die Gläubigen, sich auf den Schatz der Kirche in der Eucharistie zurückzubesinnen.
Das Erzbistum Köln möchte weiter an der Idee festhalten, trotz der Corona-Krise unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffentliche Gottesdienste zu gestatten.
Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper hat sich erneut für Kirchenreformen ausgesprochen, aber davor gewarnt, den "Neuanfang" als "Neuerung" zu sehen.
Bamberger Erzbischof im Exklusiv-Interview über den Umgang mit der Corona-Krise
Nun soll es also vor das Bundesverfassungsgericht gehen: Mittlerweile sollen offenbar gleich drei Eilanträge dem BVerfG mittlerweile vorliegen. Wie CNA Deutsch bereits am Donnerstag berichtete, möchte unter anderem das Berliner Institut Sankt Phillip Neri in die nächste Instanz gehen, nachdem die Klage gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste auch in zweiter Instanz am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen wurde. Wie CNA Deutsch am Karfreitag erfuhr, haben demnach zwei weitere Personen einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und dem allgemeinen Verbot von öffentlichen Gottesdiensten in Österreich hat das Erzbistum Wien besondere Richtlinien erlassen, um seinen Gläubigen den Empfang der Eucharistie zu ermöglichen. Im Wiener Diözesanblatt vom April 2020 (Jahrgang 158, Nummer 4) gestattet die Erzdiözese die Ausnahme, dass Gläubige die Eucharistie bei einem Priester abholen können, um diese zeitnah in der Hausgemeinschaft zu konsumieren.
Bischof Stephan Ackermann erwartet Ende April neue Gespräche mit Vertretern der Kleruskongregation in Rom.