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Interview: Bischof Voderholzer verteidigt Priesterquote an theologischen Fakultäten

Bischof Rudolf Voderholzer

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat auf Anfrage von CNA Deutsch auf Vorwürfe reagiert, er verschleppe die Berufungsverfahren mehrerer Lehrstühle an der Universität Regensburg, um mehr Priester als Professoren zu haben. In diesem Sinne hatte sich zuletzt am Montag die Arbeitsgemeinschaft der Sozialethiker des deutschsprachigen Raums geäußert.

CNA Deutsch: In verschiedenen Medienberichten wird behauptet, Ihnen sei an einer höheren Priesterquote an der theologischen Fakultät gelegen. Warum ist das so?

BISCHOF VODERHOLZER: Priester bringen neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation auch noch seelsorgliche Praxiserfahrung mit. Es wirkt sich in aller Regel auch positiv auf die Lehrtätigkeit aus, wenn ein Professor an den Sonn- und Feiertagen und auch darüber hinaus in der Verkündigung des Evangeliums tätig ist. Deshalb ist es auch staatskirchenrechtlich unstrittig, dass an theologischen Fakultäten, an denen auch Priester ausgebildet werden, Priester in der Lehre tätig sein sollen.

Das bayerische Konkordat hält fest, dass das Lehrangebot in den theologischen Fakultäten „vornehmlich den Bedürfnissen des priesterlichen Berufes […] nach Maßgabe der kirchlichen Vorschriften Rechnung tragen“ muss (Art. 4 § 1 Bayerisches Konkordat). Die kirchliche Vorschrift besagt, dass an einer theologischen Fakultät die Professoren „wenigstens in den theologischen Pflichtdisziplinen mehrheitlich Priester sein müssen“ (Ratio fundamentalis institutiones sacerdotalis 2016, Nr. 143). Und es gibt auch in den allermeisten Fächern eine hinreichende Zahl von für diese Tätigkeit qualifizierten Priestern.

Nach dem bayerischen Konkordat von 1924 benötigt man auch eine Unbedenklichkeitserklärung („Nihil Obstat“). Sie bescheinigt, dass es keine Bedenken gibt, was die Rechtgläubigkeit, die Lehre oder den Lebenswandel eines Kandidaten betrifft, der für eine Professur vorgesehen ist. Kommt es vor, dass Personen vorgeschlagen werden, denen sie ein „Nihil Obstat“ nicht erteilen können?

Nach dem Staatskirchenrecht kommt der kirchlichen Autorität eine zweifache Verantwortung in der Mitwirkung an der Besetzung von Lehrstühlen zu. Das eine ist das von Ihnen angesprochene „Nihil obstat“, die Unbedenklichkeitserklärung bezüglich Lebenswandel und Lehre. Das zweite liegt dem voraus: Es bezieht sich auf die Einhaltung der kirchlichen Vorschriften für den ordnungsgemäßen Lehrbetrieb, denen gemäß Konkordat Rechnung zu tragen ist.

Allein dieser letzteren Verantwortung versuche ich gegenwärtig gerecht zu werden, gerade weil ich keine Kandidatin und keinen Kandidaten beschädigen will.

Ich habe im Jahr 2014 dem Minister für Wissenschaft und Kultur brieflich mitgeteilt, dass ich bei künftigen Lehrstuhlbesetzungen wegen der Einhaltung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von Priestern und „Nicht-Priestern“ vorerst nur Priester als Kandidaten akzeptieren kann. Es ist dann zwischen mir, der Fakultät und dem Präsidenten der Universität Regensburg 2016 mündlich vereinbart worden, dass die Fakultät von sich aus künftig auf eine angemessene Priesterquote achtet. Im Jahr 2017 habe ich in einem weiteren Brief dem Wissenschaftsminister meine Position mitgeteilt. Ich habe keine bestimmte Anzahl genannt, aber Sie werden verstehen, dass ein Priester bei einem Kollegium von 13 Professoren die Regelung nicht erfüllt.

Es hat also längst Gespräche und Vereinbarungen gegeben. Aber ich bin zu weiteren Gesprächen bereit.

Was wäre denn eine angemessene Priesterquote, mit der Sie einverstanden wären?

Die Quote von mehr als der Hälfte ist sicher unrealistisch, aber es ist offenkundig, dass ein oder auch zwei Priester zu wenig sind, zumal es geeignete Kandidaten gibt. Mit dieser Position werde ich in die erneuten Gespräche mit der Fakultät gehen. Im Übrigen bin ich in dieser Angelegenheit dem Heiligen Stuhl gegenüber rechenschaftspflichtig.

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