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Lebensrecht ungeborener Kinder "beleben": Abtreibungs-Werbeverbot gefordert

Der Reichstag in Berlin, Sitz des deutschen Bundestags

In Opposition zu Plänen der Ampel-Regierung fordert die AfD-Bundestagsfraktion in ihrem am Mittwoch in erster Lesung debattierten Antrag die Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen.

Außerdem heißt es in dem auf Dienstag datierten Antrag: "Staatliche Organe müssen verpflichtet werden, sowohl die verfassungsrechtlich gebotene Aufklärungsarbeit tatsächlich zu leisten als auch sachliche Informationen bereitzustellen, die das Lebensrecht ungeborener Kinder im öffentlichen Bewusstsein halten und beleben."

"Der rechtliche Schutzanspruch des ungeborenen Lebens wird negiert, wenn Schwangerschaftsabbrüche ohne Rücksicht auf das eigenständige Lebensrecht ungeborener Kinder beworben oder als vermeintlich normale medizinische Dienstleistung banalisiert oder wenn über sie scheinbar neutral 'informiert' wird", so die Fraktion weiter.

Statt das Werbeverbot für Abtreibungen aufzuheben, müsse die Bundesregierung herausfinden, "welches Wissen über den Embryo und sein Lebensrecht die schon jetzt zahlreichen 'Informationsangebote' zum Schwangerschaftsabbruch vermitteln und wie sich diese auf das Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein auswirken". Dabei sei besonders zu untersuchen, "ob und inwieweit die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz des ungeborenen Lebens bekannt sind und ob und inwieweit sie rezipiert und akzeptiert werden".

Die vor einer Abtreibung obligatorische Schwangerschaftskonfliktberatung dürfe, so die AfD-Fraktion, nur persönlich und nicht über das Internet oder telefonisch durchgeführt werden. Auch hier sei festzustellen, ob sie "dem wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens" dient.

Der Antrag wurde inzwischen zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Alternativer Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte sich bereits im März für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen.

Doch obwohl die Christdemokraten betonen, dass "auch das Ungeborene bereits Grundrechtsträger von Anfang an" ist, "dem Lebensrecht und Menschenwürde zustehen", bieten sie eine Reihe von Kompromissen an. So sei etwa sicherzustellen, "dass Frauen sowohl Beratungsstellen als auch Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, in allen Regionen Deutschlands" zu finden sind.

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