Bonn, 15 Juli, 2022 / 9:51 AM
Der Pressesprecher der deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, betonte am Donnerstag laut kath.net: "Die von ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp vorgetragene Position zur Notwendigkeit eines flächendeckenden Angebots von Schwangerschaftsabbrüchen widerspricht der Haltung der Deutschen Bischofskonferenz."
In einem Beitrag für "Christ & Welt" in der Wochenzeitung "Die Zeit" hatte die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) gefordert, es sei "sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird". Gleichzeitig trete das ZdK dafür ein, "dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht als reguläre medizinische Dienstleistung betrachtet wird".
DBK und ZdK sind gemeinsam für den "Synodalen Weg" verantwortlich.
Matthias Kopp erklärte für die deutschen Bischöfe, es brauche statt "einer flächendeckenden Möglichkeit für Abtreibungen" vielmehr "ein flächendeckendes qualifiziertes Beratungsangebot für Frauen".
Die Kirche habe "stets darauf hingewiesen, dass sie mit dem rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema Schwangerschaftsabbrüche nicht konform geht: Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen grundsätzlich ab. Insofern hat die Deutsche Bischofskonferenz die Abschaffung des §219a bedauert, der wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts der §§218 ff. StGB war."
"Jedes Engagement ist uns wichtig, den Erhalt des Lebens zu fördern und so eine Entscheidung für das Leben zu stärken und Menschen dazu zu ermutigen", so der DBK-Pressesprecher. "Die katholische Kirche wird sich auch weiter konkret und politisch sowohl für den Schutz des ungeborenen Lebens als auch die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen. Denn die katholische Kirche betrachtet die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes."
"Die Ablehnung des Schwangerschaftsabbruchs und die konkrete Hilfe für Schwangere in Notsituationen gehören eng zusammen und sind miteinander unverzichtbare Aspekte eines kirchlichen Eintretens für einen umfassenden Lebensschutz", sagte Kopp.
Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es eindeutig: "Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben."
Diese Position hat die Kirche seit "dem ersten Jahrhundert" vertreten, und sie "ist unveränderlich".
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