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Kardinal Woelki nimmt Antrag auf Unterlassung gegen Kirchenrechtler Schüller zurück

Thomas Schüller

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den in Münster lehrenden Kirchenrechtler Thomas Schüller zurücknehmen lassen, wie das Erzbistum Köln am Donnerstag mitteilte.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Woelki gerichtlich gegen Schüller vorgeht. Im Juli hatte die Bild-Zeitung den Kirchenrechtler zitiert und geschrieben: "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: 'Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.'"

Dem Kardinal wird vorgeworfen, er habe erst mit Verspätung das Bistum Dresden-Meißen über Missbrauchsvorwürfe gegen den einstigen Präsidenten der Sternsinger, Msgr. Winfried Pilz, informiert. Pilz wurde für das Erzbistum Köln zum Priester geweiht, lebte im Ruhestand aber im Bistum Dresden-Meißen.

Woelki hat indes "eidesstattlich versichert", so das Erzbistum, "dass er sich mit der Frage, ob eine Nachmeldung erfolgt, gar nicht befasst und sich erst recht nicht gegen eine Nachmeldung entschieden hat. Kardinal Woelki legt Wert auf die Feststellung, dass ihm gar nicht bekannt war, dass unter Kardinal Meisner eine Meldung versäumt wurde, so dass er gar keinen Anlass hatte, dazu Entscheidungen zu treffen."

Schüller betonte nun seinerseits in einer eidesstattlichen Versicherung abgegeben, er habe sich anders als von der Bild-Zeitung dargestellt gar nicht zu einem etwaigen Motiv von Kardinal Woelki geäußert.

"Da sich Herr Prof. Schüller ausweislich seiner eidesstattlichen Versicherung nicht so geäußert hat, wie die BILD dies verbreitet hat, hat sich der Anlass für das Vorgehen gegen Prof. Schüller erledigt", teilte das Erzbistum Köln mit. "Kardinal Woelki hat darum den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurücknehmen lassen."

Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Axel Springer – den Verlag, der die Bild-Zeitung verlegt – bzw. gegen den Autor, Nikolaus Harbusch, bleibt weiter ein Fall für das Landgericht Köln.

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