Dresden, 01 März, 2023 / 2:15 PM
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am Mittwochnachmittag weitere Details zur bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Neustrukturierung der Missbrauchsaufarbeitung vorgestellt.
Das „Kernelement“ der Neustrukturierung werde ein Expertenrat „aus bis zu zehn Mitgliedern“ sein, „der durch eine Auswahlkommission ohne kirchlichen Vertreter bestimmt werden soll“, sagte Bischof Helmut Dieser von Aachen, der Vorsitzende der Bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, in seiner schriftlich vorliegenden Erklärung. Wie genau die Auswahlkommission besetzt werden soll, ist noch unklar. Eine staatliche Mitwirkung sei möglich und erwünscht. Bis 1. Januar 2024 soll der Expertenrat stehen.
„Die Mitglieder des Expertenrats sollen verschiedenen Disziplinen und Professionen angehören mit Expertise im Themenfeld sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen (z. B. Recht, Medizin, Psychologie, Soziologie, Kriminalistik) sowie Kenntnis in den Bereichen Monitoring, Prozess- und Qualitätsmanagement“, so Dieser weiter.
„Der Expertenrat etabliert ein zweiteiliges verbindlichen Berichtswesen für die (Erz-)Diözesen“, hieß es. Zunächst solle es „einen Jahresbericht mit Zahlen und Fakten aus allen (Erz-)Diözesen zu ihren Maßnahmen (z. B. Anzahl der Präventionsschulungen, Anzahl der Interventionsfälle, Anzahl und Höhe der übernommenen Therapieleistungen) und Strukturen (z. B. Gremien und Beschäftigte in diesem Bereich)“ geben. Außerdem werde es zu einer „jährlichen Erhebung in einzelnen (Erz-)Diözesen zur Umsetzung der Regelwerke, Maßnahmen und Prozesse im Themenfeld in einem rotierenden Verfahren vor Ort“ kommen.
Wie bislang werde der Betroffenenbeirat seine Arbeit weitermachen. Vor diesem Hintergrund erklärte der Bischof: „Dass Betroffene sich trotz der Missbrauchserfahrungen immer wieder engagieren und nicht nachlassen im Druck auf die Kirche, Verantwortung durch Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung wahrzunehmen, hat meinen höchsten Respekt und meine tiefempfundene Dankbarkeit.“
Schließlich soll die Bischöfliche Fachgruppe als drittes Standbein der Neustrukturierung „die Themen sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen als Schnittstelle zum Expertenrat“ bündeln. „Expertenrat, Betroffenenbeirat und Bischöfliche Fachgruppe werden künftig eine gemeinsame Jahrestagung abhalten – sie dient dem Austausch und der jeweils eigenen und der gemeinsamen Positionsbestimmung zu Fragen sexuellen Missbrauchs und von Gewalt.“
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