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Startschuss für Synodalen Ausschuss zur Verstetigung von Synodalem Weg im November

Synodaler Weg

Der Synodale Ausschuss, der den deutschen Synodalen Weg verstetigen soll, wird am 10. und 11. November 2023 erstmals zusammentreten. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag mitteilte, werde die Sitzung in Essen stattfinden.

Der Synodale Ausschuss soll seinerseits in den Synodalen Rat münden, der ab spätestens März 2026 auf permanenter Basis angelegt sein soll. Laut Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken“, der beim Synodalen Weg verabschiedet wurde, gehört zur Entwicklung des Synodalen Rats „die Verhältnisbestimmung zu anderen Gremien der Deutschen Bischofskonferenz wie des Zentralkomitees der deutschen Katholiken“.

Der Synodale Ausschuss „bereitet die Evaluation der Beschlüsse der Synodalversammlung vor und entwickelt diese fort“, so der Handlungstext. „Er entwickelt die Initiativen weiter, die auf dem Synodalen Weg in den Synodalforen und der Synodalversammlung beraten worden sind. Er entscheidet zeitnah über die Texte, die in den Synodalforen beraten und beschlossen wurden und nicht mehr in die Synodalversammlung eingehen konnten.“

„Er sucht eine Verständigung über den Begriff der Synodalität als Grundvollzug der Kirche, der tief in der Kirche wurzelt und durch das Zweite Vatikanische Konzil und den weltweiten synodalen Prozess im Pontifikat von Papst Franziskus neu herausgestellt wurde“, heißt es weiter. „Als Grundvoraussetzungen von Synodalität entwickelt der Synodale Ausschuss synodale Strukturen, eine synodale Kultur des Miteinanders sowie eine innere Haltung der Kritikfähigkeit und der gemeinsamen Suche nach einem tragfähigen Konsens.“

Schließlich soll es auch um „die Sicherstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen“.

Dem Synodalen Rat hatten die zuständigen römischen Dikasterien bereits im Januar mit Zustimmung von Papst Franziskus eine deutliche Absage erteilt. In dem auf den 16. Januar datierten Schreiben hatte der Vatikan klargestellt, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“.

Es bestehe also keine Verpflichtung für die Bischöfe, sich am Synodalen Ausschuss zu beteiligen, welcher der Vorbereitung des Synodalen Rats dienen soll. Bislang hat kein Bischof erklärt, sich nicht am Synodalen Ausschuss oder am Synodalen Rat beteiligen zu wollen.

Nuntius Nikola Eterović hatte in seinem Grußwort zur Frühjahrs-Vollversammlung der deutschen Bischöfe Ende Februar betont, er sei „von Amts wegen beauftragt“ worden „zu präzisieren, dass nach richtiger Auslegung des Inhalts dieses Schreibens nicht einmal ein Diözesanbischof einen synodalen Rat auf diözesaner oder pfarrlicher Ebene errichten kann“.

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