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Menschenrechtsorganisation verklagt deutsche Behörden nach Schließung von „Hybridschule“

Geschlossene Schule (Symbolbild)

Eine christliche sogenannte „Hybridschule“ in Baden-Württemberg musste auf Veranlassung der zuständigen Behörden schließen, weil dort der „staatliche Bildungsauftrag“ „vollständig verdrängt“ werde. Die Dietrich Bonhoeffer Internationale Schule in Laichingen kombiniert schulisches und häusliches Lernen für Kinder, wobei Homeschooling in allen deutschen Bundesländern – anders als in den meisten zivilisierten Ländern der Welt – vollständig untersagt ist.

Die Menschenrechtsorganisation ADF International hat darauf mit einer Klage geantwortet.

„Die Eltern sind die erste Instanz für die Erziehung ihrer Kinder“, betonte der deutsche Rechtsanwalt Felix Böllmann, Direktor der Europäischen Anwaltschaft von ADF International. „Und Eltern haben das in den internationalen Menschenrechtsgesetzen verankerte Recht, die Art der Bildung zu wählen, die für ihre Kinder am besten ist, auch indem sie innovative Ansätze wie die Hybridschule annehmen. Deutschland hat eines der restriktivsten Bildungssysteme der Welt. Die Leidtragenden sind die Kinder und ihre Familien, deren langjährige und geliebte Schule zur Schließung gezwungen wurde.“

Die Dietrich Bonhoeffer Internationale Schule kombinierte – bislang – das Lernen in einem Klassenzimmer mit digitalem Online-Unterricht und selbstständigem Lernen zu Hause. Das System hat sich als erfolgreich erwiesen, so ADF International, denn die Schüler erzielten bei staatlichen Prüfungen überdurchschnittlich gute Noten. Die Schule beschäftigte auch staatlich anerkannte Lehrer.

Jonathan Erz vom Landesverband für dezentrales Lernen, der auch als Schulleiter fungierte, sagte: „Kinder haben ein Recht auf eine erstklassige Bildung. An unserer Schule waren wir in der Lage, den Familien eine Bildung zu bieten, die ihren individuellen Lernbedürfnissen entspricht und es den Schülern ermöglicht, sich zu entfalten. Es macht mich sehr traurig, dass unsere Schüler und Lehrer unsere Schulgemeinschaft verlassen mussten.“

Der Landesverband hatte wiederholt die Akkreditierung für zwei weitere Hybridschulen beantragt. Laut ADF International erkannten die Gerichte „das zufriedenstellende Bildungsniveau an, kritisierten das Modell jedoch mit der Begründung, dass die Schüler aufgrund des hybriden Charakters der Schule in den Pausen und zwischen den Unterrichtsstunden wenig Zeit miteinander verbringen. Der ‚Bildungsauftrag‘ des Staates könne daher nicht erfüllt werden, und die Anerkennung wurde immer wieder verweigert.“

Böllmann, der Rechtsanwalt, erklärte, man hoffe, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte „diese entscheidende Gelegenheit nutzen wird, dem Landesverband für dezentrales Lernen, seinen Schülern, Eltern und der Verwaltung Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Damit würde das Gericht einen wichtigen Schritt in Richtung einer Reform der Bildungsfreiheit in Deutschland machen. Es ist uns eine Ehre, in diesem wichtigen Fall die Rechte der Eltern und die Freiheit der Bildung zu verteidigen.“

Während der Fall der zwei nicht zugelassenen Hybridschulen an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt werden soll, befindet sich die Cause Dietrich Bonhoeffer Internationale Schule auf niedrigerer Ebene vor der deutschen Gerichtsbarkeit.

In Deutschland pochen die Behörden und Gerichte grundsätzlich auf Anwesenheit von Kindern in einem Schulgebäude – unabhängig davon, ob die Schüler tatsächlich vernünftig lernen können oder nicht. Im Nachbarland Österreich beispielsweise ist Homeschooling möglich: Der Staat überwacht durch Prüfungen das Bildungsniveau, erwartet aber nicht, dass die Kinder sich tagsüber in einem Schulgebäude aufhalten. In den USA erkennen zahlreiche Bundesstaaten die Alleinverantwortung der Eltern für die Bildung ihrer Kinder an, sodass es weder staatliche Prüfungen noch eine anderweitige staatliche Überwachung der Lernfortschritte gibt.

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