Redaktion, 14 Juni, 2024 / 11:00 AM
Die Initiative „Neuer Anfang“, die den deutschen Synodalen Weg seit Jahren kritisch begleitet, hat am Donnerstag erklärt, man wolle in Rom prüfen lassen, ob die Konstituierung des Synodalen Ausschusses durch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und Teile der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) „der kirchlichen Rechtsordnung entspricht oder diese verletzt“. Aus diesem Grund habe man sich am Dienstag „offiziell an den Heiligen Stuhl gewandt“, hieß es.
Man sehe für einen Synodalen Ausschuss „keinerlei Rechtsgrundlage“, sondern „einen klaren Widerspruch zu grundlegenden Normen der kirchlichen Rechtsordnung und zu bereits verbindlich ergangenen Weisungen des Heiligen Stuhles“.
Es handle sich, so betonte „Neuer Anfang“, um ein „schweres öffentliches Ärgernis“, das „unbedingt einer Klärung“ bedürfe.
Vier Bischöfe – Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln sowie die Bischöfe Gregor Maria Hanke OSB von Eichstätt, Stefan Oster SDB von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sind bereits vor der ersten Sitzung aus dem Synodalen Ausschuss ausgestiegen.
Somit ergab sich die Frage nach der Trägerschaft des Synodalen Ausschusses, denn die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) konnte dazu nur einstimmig entscheiden, was die vier Bischöfe aber verhinderten.
Der Vatikan untersagte im Februar eine Abstimmung über die Satzung des Synodalen Ausschusses im Rahmen der Frühjahrs-Vollversammlung der DBK. „Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig – mit den entsprechenden rechtlichen Folgen“, warnten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Víctor Manuel Fernández (Glaubens-Dikasterium) und Robert Prevost OSA (Bischofs-Dikasterium) in ihrem Schreiben.
„Die Approbation der Satzung des Synodales Ausschusses stünde daher im Widerspruch zu der im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters ergangenen Weisung des Heiligen Stuhls und würde ihn einmal mehr vor vollendete Tatsachen stellen“, schrieben die Kardinäle außerdem.
Bei einem Treffen deutscher Bischöfe mit Vertretern der vatikanischen Kurie im März kam es zu eienr Aussprache. Im Anschluss hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“
Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung des Synodalen Ausschusses im April bei einer Sitzung des Ständigen Rats der DBK angenommen. Diesem Gremium gehören alle 27 Diözesanbischöfe an. Im Gegensatz dazu nehmen an den Vollversammlungen alle Bischöfe teil, also auch die Weihbischöfe, sofern sie noch nicht im Ruhestand sind.
Der bis 2016 an der Universität Würzburg lehrende Kirchenrechtler Heribert Hallermann bezeichnete die Annahme der Satzung als „widerrechtlich und ungültig“, weil sie „gegen das Kirchenrecht und das eigene Statut der Bischofskonferenz verstoßen hat“.
„Die Beschlüsse des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses haben rechtlich gesehen weniger Bindungswirkung als der Vereinsbeschluss eines Kaninchenzüchtervereins“, so Hallermann weiter. „Dass man beim Synodalen Weg selbst andauernd gegen die eigene Satzung verstoßen hat, steht auf einem anderen Blatt.“
Am Donnerstag warnte die Initiative „Neuer Anfang“: „Sollte es sich herausstellen, dass es sich um echte Pflichtverstöße von Bischöfen handelt, und würden diese Normverletzungen von der Kirche nicht missbilligt oder sie blieben folgenlos, könnten sich alle Gläubige ermutigt fühlen, kirchliche Weisung zu ignorieren und geltende kirchliche Normen bewusst zu überschreiten.“
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